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Medien: Was sich 2001 ändert: Dank Rundfunkstaatsvertrag höhere Gebühren, mehr Werbung

Wenn im Januar der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft tritt, steigen nicht nur die Rundfunkgebühren für ARD und ZDF. Das von den Bundesländern beschlossene Gesetzeswerk sieht auch vor, dass im Teletext der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nicht mehr geworben werden darf.

Wenn im Januar der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft tritt, steigen nicht nur die Rundfunkgebühren für ARD und ZDF. Das von den Bundesländern beschlossene Gesetzeswerk sieht auch vor, dass im Teletext der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender nicht mehr geworben werden darf. Die Werbeseiten von den ZDF-Seiten werden also verschwinden müssen.

Mehr Werbung wird dagegen den lokalen und regionalen Privatsendern erlaubt. Sie können künftig in kürzeren Abständen mehr Spots senden als bundesweite kommerzielle TV-Anbieter. Voraussetzung ist eine Einzelfallregelung je nach Bundesland.

Wie seit kurzem nach erfolgter Zustimmung aller 16 Landtage feststeht, wird die monatliche Rundfunkgebühr zum 1. Januar um 3 Mark 33 auf dann 31 Mark 58 pro Haushalt steigen. Wer nur ein Radiogerät bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet hat, zahlt künftig 10 Mark 40 statt bisher 9 Mark 45.

Computer mit Online-Anschluss, mit denen auch Rundfunkprogramme über das Internet empfangen werden können, sind bis Ende 2004 - und damit um ein Jahr länger, als ursprünglich geplant - von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Diese Regelung bedeutet eine Erleichterung für die Wirtschaft, die anderenfalls für ihren Computerbestand zahlen müsste. Privathaushalte sind ausgenommen. Sie können sich, wenn ein Fernsehgerät bei der GEZ angemeldet ist, für ihren Internet-PC wie beim Autoradio auf die so genannte Zweitgeräteregelung berufen.

Für die an sich kostenlose Kurzberichterstattung, zum Beispiel von herausragenden Sportveranstaltungen, haben die Bundesländer festgesetzt, dass der Sportveranstalter von einem Fernsehsender zumindest ein "billiges Entgelt" verlangen kann. Ansonsten darf aber kein Medium ausgeschlossen werden, nur weil die Übertragungsrechte vorher exklusiv vergeben wurden.

Nach einem Grundsatzbeschluss der Bundesregierung sollen Fernsehprogramme bis 2010 auch über Antenne nur noch digital und nicht mehr analog ausgestrahlt werden. Hierzu haben die Länder im neuen Rundfunkstaatsvertrag festgelegt, dass bei der Vergabe der neuen terrestrischen Digital-Kanäle vorrangig jene TV-Programme bedacht werden, die in ihren Regionen schon heute analog zu empfangen sind. Geändert hat sich auch das Gegendarstellungsrecht. Wer eine Gegendarstellung im Ersten Programm durchsetzen will, muss sich künftig an die betreffende, verantwortliche ARD-Anstalt wenden, die den Beitrag verantwortet hat.

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