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Medien: Wo endet der Wettbewerb?

Das Kartellamt will Holtzbrinck den Erwerb der „Berliner Zeitung“ untersagen

Die Hektik, in der die Pressekonferenz organisiert worden sein musste, schien Ulf Böge nicht aus der Ruhe gebracht zu haben. Spröde las der Präsident des Bundeskartellamts am Freitag sein Manuskript vor, mit dem er wenige Stunden nach den Verfahrensbeteiligten ein Dutzend Journalisten über den „Zwischenstand" des Fusionskontrollverfahrens Holtzbrinck/Berliner Verlag informierte. Erneut kündigte Böge an, der Verlagsgruppe Holtzbrinck den Kauf des Berliner Verlags („Berliner Zeitung", „Berliner Kurier", „Tip") zu verbieten.

Dasselbe hat er schon vor einem Jahr getan. Die Begründung damals lautete, Holtzbrinck, dem bereits der Tagesspiegel gehört, würde zusätzlich mit der „Berliner Zeitung" eine marktbeherrschende Stellung auf dem Lesermarkt gewinnen. Seither hat sich einiges geändert: Holtzbrinck hat zugesagt, den Tagesspiegel zu verkaufen, um die „Berliner Zeitung" besitzen zu dürfen. Doch die Behörde bleibt dabei: „Nach dem bisherigen Stand der Prüfung ist das Amt der Auffassung, dass das Vorhaben kartellrechtlich nicht genehmigungsfähig ist."

Zur Begründung heißt es, der Tagesspiegel sei auch nach dem Verkauf der Verlagsgruppe Holtzbrinck zuzurechnen, zumindest aber entstünde zwischen „Berliner Zeitung" und Tagesspiegel ein „Duopol". Nach Ansicht des Kartellamtes ist dabei nicht zu erwarten, dass der einzige Wettbewerber, die Axel Springer AG mit der „Berliner Morgenpost“, den „Verhaltensspielraum des Duopols Holtzbrinck/Dr. Gerckens wirksam begrenzen kann“.

Pierre Gerckens ist der Käufer des Tagesspiegel (mitsamt „Zitty" und einer 40-Prozent-Beteiligung an der „Zweiten Hand"). An seiner Person arbeitet das Kartellamt seine Argumentation ab. Die Gründe: Zwischen Gerckens und Holtzbrinck wurde eine so genannte Call-Option vereinbart. Sie regelt, dass Holtzbrinck 75 Prozent am Tagesspiegel zurückkaufen darf, wenn sich die Gesetzeslage ändert, die Pressefusionskontrolle also gelockert würde. Dies belege, so Böge, „dass eine dauerhafte Trennung Holtzbrincks vom Tagesspiegel nicht beabsichtigt war". Zudem bliebe Gerckens laut dieser Vereinbarung mit 25 Prozent auch nach dem Rückerwerb durch Holtzbrinck beteiligt. Sollte Gerckens an jemand Drittes verkaufen, würde er „ein Vielfaches des gezahlten Kaufpreises" erhalten. „Für Dr. Gerckens besteht also kein Veräußerungsrisiko", so Böge. Nun hat Holtzbrinck mit Gerckens darüber hinaus vereinbart, im Falle eines Verkaufs an einen Dritten an den Verkaufserlösen beteiligt zu werden (bis 2009 zu 45 Prozent). Damit wollte Holtzbrinck verhindern, dass der Tagesspiegel eventuell gewinnbringend verkauft werden könnte. Dazu sagt das Kartellamt jedoch: Aufgrund der Call-Option-Vereinbarungen hätte Holtzbrinck als Eigentümer der „Berliner Zeitung" kein Interesse an einem Wettbewerb mit Gerckens, da sonst der Wert des Tagesspiegel-Verlags, an dem sie ein Rückkaufrecht haben, sinken könnte. Und umgekehrt hätte Gerckens kein Interesse am Wettbewerb mit der „Berliner Zeitung". Denn sollte ein neues Gesetz die Fusion von Berliner Verlag und Tagesspiegel-Verlag erlauben, würde er ja „eine nicht unerhebliche Beteiligung" erhalten.

Für kurze Zeit wurde Kartellrechtspräsident Ulf Böge im Vortragen seiner Argumente dann doch noch etwas unruhig. Denn nicht nur juristisch-sachliche Gründe führt die Behörde an, um das Holtzbrinck-Vorhaben zu verbieten. In dem 68 Seiten umfassenden Abmahnschreiben wird nämlich auch gefragt, was Gerckens, obwohl er doch Jahrgang 1938 ist, nach Ablauf seiner beruflichen Laufbahn bei Holtzbrinck nun noch mit einer Zeitung wolle. Und es wird in der Begründung für die kartellrechtliche Absage auch moniert, dass Pierre Gerckens und Dieter von Holtzbrinck jeweils Taufpaten ihrer (mittlerweile erwachsenen) Kinder sind. „Dies trägt zur Gesamtbewertung der Umstände bei", sagte dazu der neben Böge sitzende Klaus Paetow, Vorsitzender der 6. Beschlussabteilung. Wobei, ergänzte Paetow, es an den kartellrechtlichen Bedenken auch nichts ändern würde, wenn diese Patenschaften aufgelöst würden. Ob das Bundeskartellamt denke, dass auf Gerckens der mehrfach geäußerte Strohmann-Verdacht zutreffe, wurde Klaus Paetow gefragt: „Diesen Begriff habe ich nie benutzt, und wir haben auch nicht insinuiert, dass es sich hier um ein Strohmanngeschäft handle," sagte er.

Noch einen Punkt hat Böge angeführt, der dafür sprechen soll, dass der Tagesspiegel unter Gerckens weiterhin Holtzbrinck zuzurechnen sei. Der in Raten zu zahlende Kaufpreis entspreche nicht dem Wert des Tagesspiegel-Verlags, sondern sei „ein strategischer Kaufpreis“, der die Rückübertragung auf Holtzbrinck ermöglichen soll. Schließlich habe die Bauer Verlagsgruppe für den Tagesspiegel 20 Millionen Euro geboten, so Böge. „Wertmäßig zu berücksichtigen wäre darüber hinaus die abverlangte zwanzigjährige Bestandsgarantie." Auf den Hinweis, Verleger Heinz Bauer habe dies nicht schriftlich dargelegt, sondern während der Ministeranhörung im September unwillig und als „Hausnummer" in die Runde geraunt, räumte Böge ein, er selbst sei ja nicht bei der Anhörung dabei gewesen. „Wenn dies nicht dem Sachverhalt entspricht“, meinte der Kartellamtschef, könnten die Beteiligten das ja in ihre Stellungnahme aufnehmen.

Dazu hat die Verlagsgruppe Holtzbrinck, die sich am Freitag nicht äußern wollte, nun bis zum 13. Januar 2004 Zeit. Für die Zeit nach dem 10. Februar 2004 stellte Böge die endgültige Entscheidung in Aussicht. Wobei er betonte, es würde „nach geltendem Recht“ geurteilt, unabhängig von dem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums, der zu einem Gesetz führen könnte, das das Fusionsvorhaben Holtzbrinck/Berliner Verlag erlauben würde, solange Tagesspiegel und „Berliner Zeitung“ redaktionell eigenständige Titel bleiben. Von einer Lockerung des Kartellrechts hält Böge augenscheinlich nichts.

Und so ist ein Wettbewerb auf jeden Fall gesichert: Der zwischen dem Kartellamt, das verbieten, und dem Wirtschaftsministerium, das mehr erlauben will.

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