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Zeitungszeugen

© dpa

Zeitungszeugen: Polizei beschlagnahmt nachgedruckte Nazi-Zeitungen

In Bayern ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen der "Zeitungszeugen". Ihnen wird vorgeworfen, Nazi-Propaganda zu verbreiten und Urheberrechte zu verletzen. Bundesweit werden Exemplare der neuesten Ausgabe beschlagnahmt.

Das Thema des Tages am 28. Februar 1933 ist der Reichstagsbrand. Der aktuellen Ausgabe der "Zeitungszeugen" liegen unter anderem ein Exemplar des "Völkischen Beobachters" vom 1. März 1933 sowie ein Wahlplakat der Nationalsozialisten bei, in dem der Brand des Reichstags instrumentalisiert wurde. Die bayerische Regierung erstattete Anzeige wegen "Missbrauchsgefahr" und Verletzung von Urheberrechten, weil die Verwertungsrechte für NS-Propaganda beim Finanzministerium in München liegen. Bundesweit sollen die Ausgaben des "Völkischen Beobachters" und das Plakat nun aus dem Verkehr gezogen werden.

Die Verantwortlichen der "Zeitungszeugen" kämpfen daher gleichzeitig an zwei Fronten - gegen den Vorwurf der Verletzung von Urheberrechten und den der Verbreitung von Nazipropaganda. Es ist eine heftige Debatte über das Projekt der "Zeitungszeugen" entbrannt: "Kopiervorlage für Nachwuchsnazis" argumentieren die einen, "Aufklärung über die Verbrechen des Nationalsozialismus" die anderen. Kritiker bemängeln vor allem, dass man die Nachdrucke der Original-Zeitungen problemlos aus dem Mantel, der die historischen Erläuterungen enthält, herausnehmen und separat vertreiben könne. Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, kritisierte, es bleibe völlig dem Zufall überlassen, ob sich der Leser mit dem gesamten Zeitungsprojekt auseinandersetze oder eben nicht. Schon wird befürchtet, es könne zu einem schwunghaften Devotionalienhandel kommen.

Unterstützung von der bayerischen FDP

Prompt reagierte das rechte Verlautbarungsorgan Altermedia empört auf die Maßnahmen der bayerischen Regierung und lobte das Projekt erwartungsgemäß in den höchsten Tönen. Die Leserkommentare unter dem Artikel legen nahe, dass die "Zeitungszeugen" in der rechten Szene auf Interesse stoßen. Doch das war zu erwarten. Ob ein paar alte nachgedruckte Zeitungen aber wirklichen Kultcharakter in einer Szene erlangen können, die zur Verbreitung ihres Gedankenguts vor allem auf CDs setzt, ist fraglich. Wer die Ideologie des "Dritten Reichs" studieren und verbreiten möchte, kann beispielsweise Goebbels Tagebücher ganz selbstverständlich im Buchhandel erwerben. Und selbst Hitlers verbotenes Werk "Mein Kampf" ist im Internet problemlos auffindbar.

Laut deutschem Gesetz ist die Verwendung von "Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen" verboten – es sei denn sie dienen "der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken". Die bayerische FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte im Gespräch mit dem "Spiegel" das Projekt: "Ich sehe keine Gefahr des Missbrauchs der Nachdrucke. Der wissenschaftliche Beirat ist hochrenommiert. Es wäre sehr schade um das Aufklärungsprojekt."

Auch die Macher der "Zeitungszeugen" wehren sich gegen die Kritik: "Nur wer Hitlers Hassreden oder Goebbels Hetztiraden nachgelesen, ja möglichst gehört und gesehen hat, kann sich ein einigermaßen authentisches Bild über den Weg in die schlimmste Katastrophe der Geschichte der Neuzeit machen." In der Tat: Warum sollte im Falle der "Zeitungszeugen strafbar sein, was Guido Knopp seit Jahren für sich beansprucht? Selbst ein Geschichtsbuch bietet die Möglichkeit zum Missbrauch, wenn man es denn möchte. Wirkliche Angriffsfläche bietet allerdings das beigelegte Nazi-Propaganda-Plakat "Reichstag in Flammen".

"Genug Material um weiterzumachen"

Den Ermittlungen gegen die Verletzung der Urheberrechte sehen die Verantwortlichen gelassen entgegen, da das Urheberrecht den ökonomischen Wert eines Werkes schützen solle. In der "Süddeutschen Zeitung" erklärte der Anwalt des britischen Verlegers Peter McGee: "Dass sich das Ministerium für den Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts der Autoren und Herausgeber, namentlich Joseph Goebbels, einsetzen will, ist unvorstellbar." Und selbst wenn: Im Gespräch mit zoomer.de sagte Chefdredakteurin Sandra Paweronschitz: "Wir haben genügend Material, das nicht aus dem "Völkischen Beobachter" stammt, um weiterzumachen. Selbst wenn der schlimmste Fall eintritt und wir diese Ausschnitte nicht weiterverwenden dürfen."

Eine gute Werbemaßnahme ist das Vorgehen von bayerischer Justiz und Polizei in jedem Fall – die erste Ausgabe ist nach Angaben von Paweronschitz ausverkauft: "Ich habe nicht mit einer solchen Mörderpublicity gerechnet. Dass russische TV-Teams, die BBC und das Times Magazine berichten und CNN anruft - und das zwei Tage vor der Inauguration von Obama - das ist irgendwie schon sehr strange." Der Besitz einer Ausgabe von "Zeitungszeugen" ist übrigens nicht strafbar. Die ersten können bereits bei ebay ersteigert werden.

Nicole Scharfschwerdt

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