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Meinung: 1. Mai: Werthebachs Spiel

Sie dürfen, sie dürfen nicht, sie dürfen - so zufällig wie beim Blumenzupfen scheinen Behörden und Gerichte derzeit über Demonstrationen zu entscheiden. Jüngstes Beispiel: der Aufmarsch der NPD am 1.

Sie dürfen, sie dürfen nicht, sie dürfen - so zufällig wie beim Blumenzupfen scheinen Behörden und Gerichte derzeit über Demonstrationen zu entscheiden. Jüngstes Beispiel: der Aufmarsch der NPD am 1. Mai in Berlin. Angemeldet war eine Demonstration durch die Stadt, Innensenator Werthebach verbot sie. Er wollte lediglich eine Kundgebung fünf Tage später gestatten. Begründung: Es seien gewalttätige Auseinandersetzungen zu befürchten, die Sicherheit sei nicht zu gewährleisten. Das Verwaltungsgericht widersprach. Es will die Demonstration zulassen, weil die NPD für die zu erwartende Gewalt nicht verantwortlich sei. Es beruft sich auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, und zwar - das ist wichtig - auf die "jüngste".

Zum Thema Online Spezial: Sind die Krawalle zum 1. Mai unvermeidbar? Denn auch die obersten Richter haben über NPD-Aufmärsche widersprüchlich entschieden. Mal sehen, was das Oberverwaltungsgericht dazu sagt. Und das Verwaltungsgericht zur ebenfalls verbotenen Autonomen-Demo. Und dann das Oberverwaltungsgericht wiederum dazu. Gut möglich, dass am Ende alle demonstrieren dürfen. Traurig wird der Innensenator über seine Niederlagen indes nicht sein. Das Durcheinander und die daraus folgende Unsicherheit kommen ihm politisch recht, die Eskalation nimmt er in Kauf. Innensenator Werthebach lenkt den Druck, der auf ihm lastet, mit zum Teil unausgegorenen Verbotsbegründungen auf die Gerichte und den Gesetzgeber um. Sein Ziel: eine Verschärfung des Versammlungsrechts. Sein Mittel: das Gefühl, dass es so nicht weitergeht.

lom

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