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Meinung: Abgefahren

„Rad ab“ vom 15. Juli Radfahrer gehören auf die Fahrbahn oder benutzungspflichtige Radwege, nicht aber auf Gehwege.

„Rad ab“ vom 15. Juli

Radfahrer gehören auf die Fahrbahn oder benutzungspflichtige Radwege, nicht aber auf Gehwege. Unsicherheit im Verkehr darf keine Entschuldigung sein. Einem unsicheren Autofahrer würde man es ja auch nicht gestatten, auf dem Trottoir zu fahren, oder? Aufgabe der Ordnungskräfte ist in dieser Hinsicht vor allem, Zustände herzustellen, die es jedem Radler erlauben, sicher auf den für sie vorgesehenen Fahrbahnen zu radeln. Das bedeutet natürlich eine strenge Beobachtung der motorisierten Verkehrsteilnehmer. Die aber leider nicht stattfindet. Aber auch die Radler müssen sich dessen bewusst sein, dass ihr Ausweichen vor dem motorisierten Verkehr auf die Verkehrsflächen der Fußgänger, aus welchem Grund auch immer, unter anderem auch dazu führt, dass die Autofahrer den Radler nicht als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer, sondern als ihren Fortbewegungsdrang hemmendes Element erleben. Ein Radler auf dem Gehweg stört den Autofahrer ja nicht, einer auf einer schmalen Fahrbahn dagegen sehr. Aber der Automobile hat das gleiche Recht auf die Fahrbahn wie der Automobilist. Auch der ADFC sollte seine Augen nicht länger vor den real existierenden Zuständen verschließen und endlich zugeben, dass der Mensch nicht automatisch ein besserer ist, wenn er statt des Autos ein Velo zur Fortbewegung benutzt. Er schadet der Emanzipation der Radler mehr als er nützt, wenn er solches Verhalten schönredet, dessen Pendant in keiner Supermarktkassenschlange und auf keiner Kaufhausrolltreppe widerspruchslos hingenommen würde. Und er riskiert, nicht ernst genommen zu werden, wenn er die real existierenden Zustände verleugnet oder „uminterpretiert“.

Gernot Gerlach, Berlin-Steglitz

Ist es ein Wunder, wenn zirka 80 Prozent der Radfahrer sich so verhalten, wie auf dem Plakat dargestellt ist? Warum muss nicht jedes Rad wie in der Schweiz ein Nummernschild haben? Damit wäre garantiert die größte Gefahr gebannt, wenn diese Leute fürchten müssten, zur Rechenschaft gezogen und bestraft zu werden. Die Polizei ist ja machtlos, selbst zu zweit können die seltenen Fußstreifen nichts erreichen, ein Radler ist nämlich schneller. In deren Augen haben Fußgänger auf Gehwegen nichts verloren. Selbst in verkehrsberuhigten Straßen fahren sie meist neben dem Radweg. Am schlimmsten ist es, wenn sie unhörbar von hinten kommend, eng an einem vorbeifahren.

Hedda Kiehne, Berlin-Charlottenburg

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