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Ackermann als Aufsichtsratschef: Vom Wert der Ehre

Es gibt gute Gründe, warum langjährige Vorstandschefs deutscher Unternehmen nach ihrem Ausscheiden aus dem operativen Geschäft nicht unmittelbar an die Spitze des Aufsichtsrates treten sollen. Transparenz von Verantwortung, nach der einer nicht die Chance haben soll, seine Fehlentscheidungen von heute gleich morgen im Kontrollgremien bemänteln zu können, ist eine davon.

Es gibt gute Gründe, warum langjährige Vorstandschefs deutscher Unternehmen nach ihrem Ausscheiden aus dem operativen Geschäft nicht unmittelbar an die Spitze des Aufsichtsrates treten sollen. Transparenz von Verantwortung, nach der einer nicht die Chance haben soll, seine Fehlentscheidungen von heute gleich morgen im Kontrollgremien bemänteln zu können, ist eine davon. Vor Jahren schon haben die Spitzen von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik deshalb in einer Selbstverpflichtung und auch in einem Gesetzesparagrafen festgelegt, dass es eine Schamfrist für Vorstände geben muss, bevor sie Aufsichtsräte ihrer Firmen werden. Nur für einen – ausgerechnet den in der Politik aufs Beste vernetzten Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann – soll das nicht gelten? Es wird Zeit, dass diejenigen, die sich in der Wirtschaft seinerzeit für die Einführung der Selbstverpflichtung engagiert haben, nun auch für deren Einhaltung sorgen. Vor allem, wenn das größte Geldhaus des Landes beispielgebend den Eindruck erweckt, solche Regeln gelten für alle anderen, nur nicht für die Deutsche Bank. Es geht um den Ruf der Wirtschaft, auch um Ehre. Wenn Josef Ackermann machen darf, was er will, dann kann der Kodex guter Unternehmensführung gleich eingestampft werden. Das Aktiengesetz übrigens auch. Weshalb sich in der Sache auch zeigen wird, wie ernst es den Parteien, namentlich Union und FDP, mit dem Anspruch des Primats der Politik ist. Und mit der Frage, ob der Banker Ackermann darübersteht. asi

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