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Neuer Großflughafen: Auf Berlin darf man nun fliegen

Nach der Nachtflug-Entscheidung am neuen Hauptstadtflughafen ist es Zeit, nach vorne zu schauen: Ob in der Region der überfällige Modernisierungsschub einsetzt, ob es Wirtschaftswachstum geben wird, hängt vom Gelingen des großen Projekts im Süden Berlins ab.

Es kommt nicht häufig vor, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem hochkomplexen Verfahren so uneingeschränkt dem Beklagten Recht gibt, wie es am Donnerstag im Streit um den neuen Flughafen „Willy Brandt“ geschehen ist. Dem zuständigen Brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wird bei seiner Festlegung zum Nachtflugbetrieb wörtlich methodengerechtes, einleuchtendes und rechtsfehlerfreies Vorgehen bescheinigt. Man kann dem Urteilstenor darüber hinaus sogar eine unausgesprochene Mahnung entnehmen: Hätten die Kläger das grundlegende Votum des Leipziger Gerichtes von 2006 zur Zulässigkeit des Bauvorhabens aufmerksam gelesen, wäre ihnen die Aussichtslosigkeit des prozessualen Vorgehens gegen den Flugbetrieb in den späten Abendstunden und am frühen Morgen deutlich geworden. Dass in Teilen der Berliner Zeitungslandschaft den Anliegern aus durchsichtigen Gründen suggeriert wurde, da sei noch eine durchgreifende juristische Kehrtwendung möglich, ist kein Ruhmesblatt.

Die Betreiber des Flughafens und die ihn tragenden Bundesländer Berlin und Brandenburg haben es nun schriftlich, dass mit dem neuen Airport mehr als die Summe der alten Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld entsteht, nämlich die Anbindung der deutschen Hauptstadt an das nationale und internationale Luftverkehrsnetz. Dass dies nur unter Einbeziehung der Tagesrandzeiten zu haben ist, erwähnten die Richter schon 2006, sie betonen es jetzt noch einmal. Wer jemals weltweit geflogen ist, weiß: Alleine die Windverhältnisse können die Ankunft einer Maschine leicht um eine Stunde beschleunigen oder verzögern. Deshalb, aber auch mit Blick auf Billigflieger, Touristik und in Berlin ansässige Luftlinien hält es das Gericht für „vernünftigerweise geboten... , Flugverkehr von 5.30 Uhr bis 23.30 Uhr zuzulassen“.

Bitter aufstoßen dürfte in den betroffenen Gemeinden, dass die Richter die abknickenden Start- und Landerouten nicht kritisierten, die die Flugsicherung im September vergangenen Jahres präsentiert hatte. Die nun tangierten Gebiete seien nicht stärker besiedelt als die ursprünglich betroffenen, heißt es dazu erläuternd im Urteil. Dass mit der Schließung von Tegel und Tempelhof weit mehr Menschen vom Fluglärm entlastet werden als jetzt neu betroffen sind, ist zwar richtig, aber nur ein schwacher Trost, wenn man in den Flugschneisen wohnt.

Dennoch ist nun der Punkt gekommen, von dem an man nach vorne schauen muss. Für die wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Region ist der im Juni 2012 eröffnende Flughafen von größter Bedeutung. Ob es in Berlin und Brandenburg wesentliches Wirtschaftswachstum und endlich mehr Beschäftigung geben wird, ob der überfällige Modernisierungsschub einsetzt, hängt ganz wesentlich vom Gelingen des großen Projektes im Süden der Hauptstadt ab. Mit dem Leipziger Urteil sind die letzten Unwägbarkeiten ausgeräumt. Unternehmen, die bislang noch mit ihrer Standortentscheidung zögerten, haben nun Klarheit. Und wenn die Bahn es endlich schaffte, eine zuverlässige und vor allem auch schnelle Anbindung an die Stadt zu bauen, wäre ein weiterer Bremsklotz beseitigt. Zwei Hoffnungen bleiben. Die eine ist, Air Berlin möge sich wirtschaftlich so entwickeln, dass die Airline weiter den Ruf unserer Stadt in die Welt hinaus trägt. Die andere, die Lufthansa leiste ihren Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur einer Stadt, aus der sie, die große deutsche Traditionsluftlinie, kommt.

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