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Meinung: Bedrohen zukünftige Pensionszahlungen das Vorsorgesystem?

„Und jetzt ist Ruhestand“ vom 29. August Das beschriebene Szenario der Belastung der Öffentlichen Haushalte durch zukünftige Pensionen kann gar nicht ernst genug genommen werden.

„Und jetzt ist Ruhestand“ vom 29. August

Das beschriebene Szenario der Belastung der Öffentlichen Haushalte durch zukünftige Pensionen kann gar nicht ernst genug genommen werden. Dies gilt nicht nur für Berlin: Um das Jahr 2030 herum kulminieren alle negativen finanziellen Auswirkungen der demografischen und soziografischen Entwicklung. Es wird bis ca. 2050 zu einer extremen Belastung der gesetzlichen Vorsorgesysteme (Renten, Kranke, Pflege) kommen, die die von den Pensionslasten strapazierten Öffentlichen Hände nicht auffangen oder ausgleichen können. Die davon betroffenen Generationen werden nicht mehr „von der Hand in den Mund“ leben können wie wir, weil die Hand leer ist. Es ist ein eklatantes Versäumnis der Politik, aber auch der Wissenschaft und der Medien, vor dieser sich abzeichnenden dramatischen Entwicklung die Augen zu verschließen.

Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Heilmann, Berlin-Schöneberg

Als Folge der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse müssen die 16 Bundesländer ab dem Jahr 2020 ohne die Aufnahme neuer Schulden auskommen. Die bereits vorhandenen Schuldenberge von Bund und Ländern von knapp zwei Billionen Euro sind freilich nur die Spitze des Eisbergs. Im Verborgenen lauern zusätzliche, sogenannte implizite Schulden, etwa in Form eingegangener Versorgungszusagen für die rund zwei Millionen aktiven Beamte und Pensionäre von Bund und Ländern. In den 1970er und 80er Jahren wurden zahlreiche neue Beamte eingestellt. Diese sind aus Arbeitgebersicht während der aktiven Zeit zunächst die günstigeren Arbeitskräfte, da für sie keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Mit dem Rechtsakt der Verbeamtung ging der Dienstherr aber eine lebenslange, verfassungsrechtlich geschützte Versorgungszusage ein. Nach Eintritt in den Ruhestand erhält der Beamte maximal 71,75 Prozent seiner letzten Dienstbezüge als Pension. Hinzu kommen die Beihilfeansprüche sowie die Hinterbliebenenversorgung. Hier liegt auch der große Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung: Während sich die Höhe der gesetzlichen Rente auf die individuelle Erwerbsbiografie bezieht, stellt die Beamtenpension im Rahmen der Lebenslänglichkeit des Beamtenverhältnisses eine Art „Lohnfortzahlung im Altersfall“ dar. Aufgrund der grundsätzlichen Unterschiedlichkeit verbieten sich die immer wieder auftauchenden Vergleiche zwischen durchschnittlicher Rente- und Pensionshöhe. Wäre der Staat denselben Vorschriften wie privatwirtschaftliche Unternehmen unterworfen, hätte er für die eingegangenen Versorgungszusagen Rückstellungen bilden müssen. Bund und Länder unterließen dies aber über Jahrzehnte, wohlwissend, dass die zukünftigen Versorgungsausgaben aus den laufenden Haushalten zu finanzieren sind. Erst seit 1999 wurde mit dem Aufbau von Versorgungsrücklagen begonnen, deren Umfang aber einem Tropfen auf den heißen Stein ähnelt. Der Barwert aller schwebenden Versorgungszusagen von Bund und Ländern bis 2050 für die heute vorhandenen Beamten beläuft sich unter konservativen Annahmen auf rund 1,4 Billionen Euro: 870 Mrd. Euro für Pensionen, 315 Milliarden Euro für Beihilfe und 175 Milliarden Euro für Hinterbliebenenversorgung. Im Jahr 2009 gaben Bund und die 16 Bundesländer knapp 27 Mrd. Euro für die Beamtenversorgung aus, allein bis 2020 wird sich dieser Wert auf etwa 47 Mrd. Euro erhöhen. Die westdeutschen Bundesländer sind von dieser Entwicklung am stärksten betroffen. Die versteckte Verschuldung in Form schwebender Versorgungsverpflichtungen übersteigt dort um ein Mehrfaches die sichtbare Verschuldung am Kreditmarkt. Trauriger Spitzenreiter ist Berlin mit einer Gesamtverschuldung (Kreditmarktschulden plus Versorgungszusagen) in Höhe von 142 Prozent der Wirtschaftsleistung, gefolgt von Bremen (120 Prozent), Saarland (100 Prozent), Schleswig-Holstein (98 Prozent) und Rheinland-Pfalz (94 Prozent). Bayern kommt zwar „nur“ auf eine Gesamtverschuldung von 57 Prozent seines BIP, allerdings übersteigen die Versorgungszusagen die Kreditmarktschulden um das Achtfache.

Im Jahr 2009 gaben die Bundesländer rund 14 Prozent ihrer Steuereinnahmen für Beamtenversorgung aus, bis 2025 wird sich dieser Anteil auf rund 20 Prozent erhöhen. Das starke Wachstum der Versorgungsausgaben ist determiniert durch das Einstellungsverhalten der Vergangenheit. Mittels geeigneter Reformen kann der Anstieg zumindest gedämpft werden. Seit 2006 sind die Bundesländer für das Versorgungsrecht ihrer Beamten verantwortlich. Der Bund und der Großteil der Bundesländer haben mittlerweile die „Pension mit 67“ eingeführt. Der rentenrechtliche Nachhaltigkeitsfaktor fand dagegen noch überhaupt keine Anwendung, ebenso zählen Ausbildungszeiten bis zu 855 Tagen noch immer voll pensionssteigernd.

Mit der Übertragung der Rentenreformen wird den Beamten kein Sonderopfer zugemutet, es findet vielmehr eine Gleichbehandlung mit den GRV-Versicherten statt. Selbst ein umfassendes Reformpaket würde den Barwert der bis 2050 anfallenden Pensionsausgaben nur um etwa 10 bis 15 Prozent verringern. Der rechtliche Korridor für Reformen und ihre fiskalische Wirkung sind also begrenzt. Neuverschuldung zur Finanzierung der eingegangenen Verpflichtungen scheidet ab dem Jahr 2020 aus. Die Einsparmöglichkeiten in den Landeshaushalten sind aufgrund des hohen Anteils von Ausgaben für Zinsen, Personal und gesetzliche Verpflichtungen ebenfalls begrenzt. Es verbleiben Steuererhöhungen oder die Schaffung eines „Beamten-Soli“. Damit sich Geschichte nicht wiederholt, sollte außerdem, wie derzeit in Sachsen diskutiert, die Verpflichtung festgeschrieben werden, bei zukünftigen Verbeamtungen in ausreichendem Umfang Rücklagen zu bilden.

— Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Institutsdirektor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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