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Meinung: Befriedete Bereiche: Justitia zum Sehtest

Justitia, die Dame mit der Waage, deren Statuen unsere Justizgebäude zieren, sind die Augen verbunden: Recht soll gelten für jedermann - unabhängig von seiner Person. Ein guter Grundsatz.

Justitia, die Dame mit der Waage, deren Statuen unsere Justizgebäude zieren, sind die Augen verbunden: Recht soll gelten für jedermann - unabhängig von seiner Person. Ein guter Grundsatz. Nur, für Gerechtigkeit bedarf es mehr: Recht muss ausgelegt, muss angewendet werden. Mit Augenmaß. Soll es verändert werden, gilt die Maxime umso mehr.

Mit dieser Problematik, der neutralen Anwendung von Recht und dem genauen Hinschauen auf den Einzelfall, hatten die beiden Themen zu tun, die im Mittelpunkt der Konferenz der Innenminister aus Bund und Ländern standen: Asylrecht und Versammlungsfreiheit. Bosnien-Flüchtlinge und die NPD - nur auf den ersten Blick haben sie nichts miteinander zu tun.

Im einen Fall haben die Minister sich dafür entschieden, das Recht zugunsten des Einzelfalles großzügig auszulegen. Traumatisierte Flüchtlinge aus der Krisenregion des Balkan dürfen vorerst bleiben. Unter genau festgelegten Bedingungen, behördlich genau kontrolliert.

Der Grundsatzstreit zwischen den Ländern mit Regierungen unterschiedlicher politischer Couleur ist damit nicht entschieden. Insbesondere Bayern strebt nach wie vor die Abschaffung des individuellen Grundrechts auf Asyl zugunsten einer institutionellen Garantie an. Dass die Kontrahenten unbeschadet ihrer Differenzen zu einer Lösung im Einzelfall gekommen sind, ist zu begrüßen. Ob ihr Maß an Großzügigkeit im Sinne der betroffenen Menschen wirklich ausreicht? Zweifel sind erlaubt, aber der Kompromiss ist sicher besser als kein Kompromiss.

Der junge Kurde, der gerade in Berlin auf der Flucht vor der Polizei zu Tode gekommen ist, hätte sich sicher auch ein wenig mehr Großzügigkeit gewünscht. Gnade muss nicht das Gegenteil von Recht sein - jedenfalls dann nicht, wenn Recht nicht gnadenlos exekutiert wird.

Hinschauen lohnt also. Auf den Einzelfall. Genau dies getan zu haben, nehmen die Innenminister im Falle der NPD für sich in Anspruch. Deshalb wollen sie das Versammlungsrecht ändern, damit keine Neonazi-Aufmärsche vor dem Brandenburger Tor oder dem künftigen Holocaust-Mahnmal möglich sind. Fragt sich in diesem Fall nur, ob sie nicht zu sehr auf den Einzelfall geschaut und, wie es im Sprichwort heißt, den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen haben.

Bund und Länder haben sich entschlossen, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der rechtsradikalen Partei zu beantragen. Das war gut. Ein Signal im Sinne aller Demokraten. Aber ist es auch gut und im Sinne aller Demokraten, wenn wegen einer, zugegeben, ziemlich unappetitlichen Vereinigung das Demonstrationsrecht für alle eingeschränkt wird? Jedenfalls ist es sicher nicht angebracht, dass es so getan wird, wie die Minister nun entschieden haben. In Zukunft sollen nicht mehr in erster Linie drohende Gewalttaten der Erlaubnis einer Demo entgegenstehen, sondern auch "außenpolitische Interessen oder völkerrechtliche Verpflichtungen".

Da fragt sich nicht nur, ob es zum Verbot einer Demo künftig schon reicht, wenn CNN kritisch über Skinhead-Aufmärsche berichtet. Darf in Zukunft etwa nicht mehr gegen Atomtransporte demonstriert werden, weil sie mit Frankreich vereinbart wurden? Ist eine Manifestation gegen die Beteiligung der Bundeswehr an Nato-Einsätzen künftig noch legal? Dass diese Fragen gestellt werden können, spricht gegen den Beschluss der Innenminister.

Dem Recht und damit der Allgemeinheit Genüge zu tun, heißt vielerlei: Verurteilte Gewalttäter nicht laufen zu lassen und wenn sie entwichen sind, mit einem Großaufgebot von Polizei wieder einzufangen. Es heißt auch, unbewaffnete Menschen, seien sie Kurden oder wer immer, nicht wie Schwerverbrecher zu jagen. Und es heißt, um der Bekämpfung einer möglicherweise verfassungswidrigen Partei willen, nicht die Rechte aller zu beschneiden.

Die blinde Justitia - ein schönes Bild aus alter Zeit. Mitten im Leben ist Augenmaß besser.

Thomas Kröter

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