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Meinung: Betriebsverfassungsgesetz: Am Bedarf vorbei reformiert

Die Arbeitgeber toben. Sie stilisieren die Auseinandersetzung um die Mitbestimmung zur Grundsatzentscheidung über die Ordnung der Wirtschaft.

Die Arbeitgeber toben. Sie stilisieren die Auseinandersetzung um die Mitbestimmung zur Grundsatzentscheidung über die Ordnung der Wirtschaft. Das Getöse erinnert an die Schlachten um die 35-Stunden-Woche in den 80er Jahren oder die Besetzung der Aufsichtsräte in den 70er Jahren. Das ist maßlos übertrieben. Den Weltuntergang am deutschen Standort wird Walter Riester nicht auslösen. Das Gesetz zur Erweiterung der betrieblichen Mitbestimmung ist nicht übermäßig schädlich. Aber es ist überflüssig. Politik habe in Zeiten der Globalisierung ihre Gestaltungsmacht verloren, heißt es häufig. Das stimmt nicht. Politik stellt jedoch ihre Legitimität in Frage, wenn sie Gesetze macht, für die es beim Bürger keine Nachfrage gibt.

Der Entwurf eines neuen Mitbestimmungsgesetzes, den das Kabinett heute billigen wird, formuliert das mit Abstand merkwürdigste Reformvorhaben dieser Regierung. Eine Steuerreform war überfällig, eine Rentenreform harrt ihrer Vollendung, und Reformen des Arbeitsmarktes oder des Gesundheitswesen liegen auf Eis. Aber eine Reform der Betriebsverfassung braucht niemand. Die Arbeitnehmer nicht, und die Unternehmer schon gar nicht. Sie wurde auch von gar niemandem gefordert. Dass eine Reihe von Akteuren gleichwohl aus dem neuen Gesetz für sich einen Nutzen ziehen, ist durch diese Diagnose nicht ausgeschlossen. Mediziner nennen das einen sekundären Krankheitsgewinn: Die Gewerkschaften sollen für Zugeständnisse (welche eigentlich?) bei der Rentenreform entschädigt und im Vorfeld der nächsten Wahlen bei Laune gehalten werden. Und dem wenig bekannten Wirtschaftsminister gibt der Erfolg, kleine Korrekturen an einem unwichtigen Gesetz durchgesetzt zu haben, die Chance, sich politisch in Erinnerung zu rufen. Nicht seinem Abgang in die Wirtschaft diente die Inszenierung "Müller gegen Riester" der letzen Tage, sondern seinem Marketing.

Die Argumente für die Novellierung des Gesetzes sind mehr als schwach. Der Text sei 30 Jahre alt und überholungsbedürftig, heißt es. Doch angesichst dieser Überalterung könnte man genauso gut die Abschaffung der Betriebsverfassung fordern. Es gibt für Gesetze kein Recht auf ewiges Leben. Die deutsche Mitbestimmung sei effektiv und bringe Produktivitätsgewinne, weil sie Reibungen im betrieblichen Alltag minimiere, sagen ihre Befürworter. Mag sein. Die Gegner rechnen Kosten für die Freistellung der Betriebsräte dagegen und schließen auf Wettbewerbsnachteile. Das trifft sicherlich auch zu.

Gerade deshalb darf man fragen: Warum muss der Gesetzgeber die Unternehmen zur Mitbestimmung verdonnern? Andere Länder haben auch keine Mitbestimmung: das schadet weder deren Wirtschaft, noch wirft es die Arbeitnehmer in die Sklaverei. Wenn man nicht weiß, welches das beste Verfahren ist, dann macht man einen Wettbewerb. Denn der Wettbewerb ist das beste Entdeckungs- und Lösungsverfahren für unentschiedene Fragen. Der Wettbewerb weiß mehr als ein Minister. Sollen doch die einen mit und die anderen ohne Betriebsrat antreten. Dann wird sich schon zeigen, wer die glücklicheren Mitarbeiter hat und die höheren Profite erwirtschaftet. Gerade weil einiges für und einiges gegen die Mitbestimmung spricht, spricht alles gegen einen Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Nicht Zwang wäre die Lösung, sondern allenfalls ein unverbindlicher Rahmen, dessen sich die Unternehmen und Belegschaften bedienen können oder auch nicht. Aber der Arbeitsminister hat sich in den Kopf gesetzt, "betriebsratsfreie Zonen" zu tilgen. Ihn stören die weißen Flecken auf der Landkarte der deutschen Betriebsverfassung.

So etwas ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers. Nachdem der Glanz der New Economy abgeblättert ist, wurde in einer Reihe von Unternehmen "von alleine" ein Betriebsrat eingerichtet. Auch ohne die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes. Das ist völlig in Ordnung, und zeigt einmal mehr, welch überflüssige Sitzung das Kabinett heute abhält. Doch die Karawane ist nicht mehr aufzuhalten. Getöse und Propaganda werden nicht leiser werden. Solange bis alle Lesungen im Bundestag durch sind. Es ist keine Missachtung des Parlaments, wenn die Bürger nicht mehr so genau hinhören.

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