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BGH zur Ölpreisbindung: Überlebt

Wann immer ein hohes Gericht Verbrauchern recht gibt in einem Streit gegen Strom- oder Gaslieferanten, jubelt die Öffentlichkeit über die Niederlage der Konzerne und träumt von sinkenden Preisen. Im aktuellen Fall untersagte das Gericht eine Gaspreiserhöhung, weil die von den Lieferanten allein mit dem höheren Ölpreis begründet worden war.

Wann immer ein hohes Gericht Verbrauchern recht gibt in einem Streit gegen Strom- oder Gaslieferanten, jubelt die Öffentlichkeit über die Niederlage der Konzerne und träumt von sinkenden Preisen. Im aktuellen Fall untersagte das Gericht eine Gaspreiserhöhung, weil die von den Lieferanten allein mit dem höheren Ölpreis begründet worden war. Die Folgen des Urteils sind überschaubar: Es sinken weder die Preise, noch verschwindet die Ölpreisbindung. Aber eine alte Debatte bekommt frischen Schwung. Denn die Argumente gegen die Ölpreisbindung werden stärker. Die Kopplung des Gas- an den Ölpreis hat historische Gründe. In den 60er Jahren ging es darum, verlässliche Investitionsbedingungen zu schaffen für den Aufbau einer Gasinfrastruktur, also vor allem Pipelines und Leitungen zum Endverbraucher. Diese Verlässlichkeit entstand durch die Verknüpfung mit dem Ölpreis. Inzwischen heizt allein in Deutschland fast jeder zweite Haushalt mit Gas. Prognosen zufolge werden die weltweiten Gasreserven mindestens 20 Jahre länger reichen als die Ölvorkommen. Öl wird also tendenziell immer teurer – und würde wider die Marktmechanismen den Gaspreis mit nach oben ziehen. Die Alternative ist schlicht eine Preisbildung über Angebot und Nachfrage. alf

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