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BKA-Gesetz: Die Richter hören

Das BKA-Gesetz erfüllt eine Reihe von Vorgaben, zum Beispiel die des Verfassungsgerichts. Doch auf der anderen Reihe bleiben Skepsis und ein grundsätzlicher Vorbehalt.

Zunächst einmal zu einem Aspekt am BKA-Gesetz, der nicht heikel ist. Hiermit, also mit diesem Gesetz, das der Innenminister (CDU) und die Justizministerin (SPD) in seltener Übereinstimmung vorlegen, wird die Pflicht erfüllt, die das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt hat. Außerdem wird umgesetzt, was Bundestag und Bundesrat schon vor zwei Jahren mit mehr als zwei Dritteln Mehrheit beschlossen haben. Das will im Konkreten besagen: Dem Bundeskriminalamt werden zur Gefahrenabwehr bei Terrorismus die Befugnisse gegeben, die 50 Jahre lang nur die Länderpolizeien hatten.

Die Anforderungen des Gerichts sind auch bei den Einschränkungen erfüllt, darunter einige, die die Ausforschung betreffen, wenn sie in die private Sphäre hineinreicht. Hier müssen gegebenenfalls Richter gehört werden, um zu entscheiden, ob der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts verletzt wird. Das BKA, so versichert Innenminister Wolfgang Schäuble, wird kontrolliert durch das zuständige Amtsgericht, durch Vorschriften, durch Transparenz beim Datenschutz.

Das klingt doch ganz vernünftig, oder?

Auf der anderen Seite bleiben aber Skepsis und ein grundsätzlicher Vorbehalt. Die Skepsis geht übrigens von Richtern aus. Manche fragen sich, ob nun das Bundeskriminalamt künftig selbst entscheidet, was es ihnen, den Richtern, zur Beurteilung vorlegt. Der Vorbehalt lautet, dass mittels Überwachung – optisch, akustisch, durch Telefonkontrollen, mit der neuen Online-Durchsuchung, den „Trojanern“ – die Freiheit in Deutschland nicht in einer Weise eingeschränkt wird, dass es dem liberalen Rechtsstaat gar nicht guttun kann.

Es macht die Sache nicht einfacher, dass die Befugnisse, die das Bundeskriminalamt jetzt bekommt, keine neuen sein sollen. Denn es wirkt ja trotzdem wie eine Mischung aus Geheimdienst und Polizei. Und schon vorher, vor diesem BKA-Gesetz, hätte noch einmal über die Länderpolizeien nachgedacht werden sollen – vor dem Hintergrund, dass Sicherheit und Freiheit doch immer aufs Neue widerstreitende Interessen sind. Weil es aber auf den Ausgleich ankommt, aufs richtige Maß, ist es auch vernünftig, dass der liberale Schäuble-Vorgänger Gerhart Baum mit dem Streit notfalls noch einmal vors Bundesverfassungsgericht ziehen will.

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