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Meinung: Dem Amt nicht bekannt

In Deutschland gilt die Schulpflicht. Auch in Berlin, glaubte man bislang.

In Deutschland gilt die Schulpflicht. Auch in Berlin, glaubte man bislang. Das war eine voreilige oder fahrlässige Erwartung. Denn von 97 schulpflichtigen Kindern weiß die Schulverwaltung nicht genau, wo sie sind oder wie es ihnen geht. Vor vier Wochen, als der Tagesspiegel erstmals über diesen Skandal berichtete, lag die Zahl übrigens bei 75 dauerhaft fehlenden Kindern. Nicht in allen Fällen muss sich dahinter eine Kindesmisshandlung verbergen; es kann auch ein profaner Grund wie der Wegzug einer Familie vorliegen. Es kann – das ist Prinzip Hoffnung. Skandalös aber ist, dass nur einige Bezirke konsequent das Jugendamt oder die Polizei nach Hause schicken, wenn ein Kind über Monate nicht in der Schule erscheint. Andere Bezirke sind laxer; teilweise schieben sich auch Schulamt, Jugendamt und Polizei gegenseitig die Zuständigkeit zu. Das kann furchtbare Folgen haben. In Cottbus musste ein Junge sterben, weil kein Amt ernsthaft daran interessiert war aufzuklären, warum das Kind niemals eingeschult wurde. In den letzten Wochen haben etliche Fälle von schweren Vernachlässigungen und Misshandlungen die Berliner aufgeschreckt. Die Landesregierung hat deshalb angekündigt, die bislang freiwillige gesundheitliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder verbindlicher machen zu wollen. Das kann sich der Berliner Senat sparen, solange nicht einmal die Schulpflicht gilt. gn

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