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Der Fall Jan Ullrich: Schuldlos schuldig

Schuldeingeständnis, moralischer Betrug, geschickter Schachzug - Was bedeutet die Einstellung des Betrugsverfahrens gegen Jan Ullrich?

Die Meinungen darüber, was die Einstellung des Betrugsverfahrens gegen Jan Ullrich bedeutet, gehen auseinander. Von einem Schuldeingeständnis könne keine Rede sein, sagt der gefallene Radstar, obwohl er eine sechsstellige Summe zahlt. Ullrich habe eindeutig gedopt, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Er sei aber nur ein Betrüger in einer Betrügersportart und habe deshalb niemanden wirklich betrogen. Das sagt auch Ullrich stets in seinen Mitteilungen, die mit „Liebe Fans“ überschrieben sind und in denen er zu erwähnen vergisst, dass es außer strafrechtlichem Betrug den moralischen Betrug an den Zuschauern gibt. Denn die wurden letztlich von Ullrich betrogen, auch wenn sie es billigend in Kauf genommen haben mögen. Die Zuschauer aber sind machtlos, und damit sind sie gar nicht so alleine. Die Anzeige gegen Ullrich wegen Betrugs zum Nachteil seines einstigen Arbeitgebers T-Mobile war ein Vehikel einer Rechtsprofessorin, weil es keine andere rechtliche Handhabe gab. Auch das neue deutsche Anti-Doping-Gesetz stellt Doping selbst nicht unter Strafe, sondern bloß den Besitz „nicht geringer“ Mengen von Dopingmitteln. Heraus kommt, dass Jan Ullrich bis heute vor keinem Gericht beantworten musste, ob er überhaupt Infusionen bekommen hat. (klapp)

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