zum Hauptinhalt

Meinung: Der Staat am Start

Wie gerecht ist es eigentlich, Einkommen zu besteuern, das schon voll versteuert worden ist? Diese ketzerische Frage stellt bei der Erbschaftsteuer fast niemand mehr, weil man sich auch ohne solche Grundsatzdebatten heftig genug gestritten hat.

Wie gerecht ist es eigentlich, Einkommen zu besteuern, das schon voll versteuert worden ist? Diese ketzerische Frage stellt bei der Erbschaftsteuer fast niemand mehr, weil man sich auch ohne solche Grundsatzdebatten heftig genug gestritten hat. Nur: Wenn der Staat Erbschaften besteuert, trifft er eine Grundsatzentscheidung. Er versucht, die Startbedingungen, die jeder Mensch vorfindet, etwas zu nivellieren. Reiche können dann nicht ihren gesamten Wohlstand ihren Kindern vermachen. Stattdessen wird mit einem Teil ihres Geldes (im günstigsten Fall) etwas für die Chancen aller Kinder getan. Das klingt gerecht – das letzte Hemd hat keine Taschen – und ist es wohl auch. Aber selbstverständlich ist es eben nicht, vor allem nicht für den, der zahlen muss. Deswegen kommt es bei dem jetzt gerühmten Kompromiss auf das Kleingedruckte an, das die Koalitionäre noch nicht festgelegt haben. Ein Beispiel: Das Vererben eines privat genutzten Hauses „in einem gewissen Umfang“ soll „weitgehend steuerfrei bleiben“, und hinter dieser Formulierung kann sich Schreckliches verbergen. Immerhin soll die Übertragung von Unternehmen steuerfrei sein, wenn die Erben mindestens zehn Jahre weitermachen. Das ist gerecht, so viel ist sicher. mod

5

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false