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Meinung: Die Arztpraxis als Unternehmen

„Ärzte lassen Verhandlungen platzen“ und „Viele Haken“ vom 4. September Es ist immer ärgerlich, der Öffentlichkeit Praxisumsätze als „Ärztehonorare“ zu präsentieren und damit neidisches Erstaunen auszulösen.

„Ärzte lassen Verhandlungen platzen“ und „Viele Haken“ vom 4. September

Es ist immer ärgerlich, der Öffentlichkeit Praxisumsätze als „Ärztehonorare“ zu präsentieren und damit neidisches Erstaunen auszulösen. Umsatz ist nicht Honorar oder Einkommen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung betrug der Jahresumsatz pro Praxis 2011 im Durchschnitt 204 000 Euro. Bei Betriebsausgaben von 51,7 Prozent (Stand 2008) beträgt das Ergebnis 98 500 Euro, abzurechnen sind bei einem Steuersatz von 30 Prozent 31 650 Euro, die berufsständische Altersvorsorge von 14 400 € und die Kranken- und Pflegeversicherung von 7200 €, somit bleiben rund 45 000 € netto pro Jahr, das sind 3750 Euro pro Monat. Noch nicht abgezogen sind Aufwendungen für die private Altersvorsorge und Versicherungen. Auch wenn wir Ärzte sind und nicht Unternehmer, so haften wir doch privat für alle Risiken und haben Verantwortung für ärztliches und nicht-ärztliches Personal.

Die Betriebsausgaben sind dabei seit 2008 deutlich gestiegen und haben die Umsatzsteigerungen der vergangenen Jahre bei den meisten Kollegen neutralisiert. Die Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen werden sich Ende 2012 auf etwa 27 Milliarden Euro erhöht haben, an diesem Ergebnis wollten die Kassen die Ärzte mit einem Honorarabzug von 2,2 Milliarden Euro teilhaben lassen, nach dem Schlichterspruch bleibt nun eine Erhöhung des Umsatzes von 1800 Euro/Jahr pro Praxis, das sind netto (s. o.) 33 Euro pro Monat. So wird der allgemeine Unmut verständlich.

Dr. Heiko Tuchelt, Berlin-Friedenau

In der Diskussion um ärztliches Einkommen ist von Honoraren, Umsatz, von Überschüssen, von Reinertrag ärztlicher Praxen und von ärztlichem Einkommen die Rede. Das Ziel bestimmt die Worte.

Um dem Missverständnis vorzubeugen: Die Krankenkassen zahlen einen Gesamtbetrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen, der nach einer Gebührenordnung und komplizierten Regeln auf Ärzte (und Psychotherapeuten) verteilt wird. Der Anteil des Arztes, sein Honorar, gehört zu seinen Einnahmen, ist nicht sein Einkommen. Zwischen Einnahmen und Einkommen liegen Kosten: Räume, Energie, medizintechnische Ausstattung, Haftpflichtversicherung, EDV, Fahrzeug und Personal. So wird verständlich, warum technisch und personell hoch ausgestattete Fachärzte höhere Honorare bekommen als andere Ärzte. Sonst könnte der Chirurg seinen OP nicht betreiben, der Radiologe nicht das Röntgengerät. So erzeugen Angaben über Honorare ein falsches Bild vom ärztlichen Einkommen. Bei steigenden Kosten bedeuten stagnierende Honorare aber auch stagnierende Gehälter für alle Helferinnen des Arztes und sinkende Investitionen in bessere ärztliche Geräte. Stillstand heißt Rückschritt, auch in der Medizin.

Eine ärztliche Gebührenordnung muss jede ärztliche Leistung angemessen in Geld abbilden, wobei vor allem Investitionen, Kosten, Qualifikation und Zeitaufwand zu berücksichtigen sind. Dazu ist die jetzt im Bereich der GKV gültige Gebührenordnung nach betriebswirtschaftlichen Regeln in mehrjähriger Arbeit erstellt worden. Jede vergleichbare Leistung wurde mit Punkten bewertet, Grundlage war ein vergleichender Maßstab von 5,11 Cent (zehn Pfennig) pro Orientierungspunktwert. Mit der Einführung dieser Gebührenordnung 2005 wurde aber ohne jegliche Begründung ein Punktwert von 3,5 Cent festgelegt. Seitdem zahlen die Krankenkassen ihren Vertragsärzten nur 68,5 Prozent des angemessenen Honorars. Selbst an die Inflation der letzten sieben Jahre ist der Punktwert nicht angepasst worden.

Ärzte stehen aber unter zunehmenden Druck des medizinischen Fortschritts, einer alternden Bevölkerung, neuer Früherkennungs-, Impf- und Heilungsmöglichkeiten und zunehmender Kosten. Wirtschaftliche Gesetze wirken auch in der Medizin. Da führen stagnierende Einnahmen bei steigenden Kosten zum Rückgang von Leistung und Qualität, letztlich auch zur Existenzgefährdung der Praxen. Mangel lässt sich durch Planwirtschaft nicht ausgleichen.

Darum geht jede Diskussion um unterschiedliche Honorare, Ärztemangel und unterversorgte Gebiete, über Selbstverwaltung und Umverteilung, über ärztliches Ethos und Präsenzpflicht an der Ursache des Konflikts vorbei.

Wenn ein kartellartiger Unternehmensverbund, die Krankenkassen, seinen wichtigsten Vertragspartnern dauerhaft und unverändert nur 68,5 Prozent der gelieferten Werte bezahlt, sammeln sich enorme Überschüsse an, entstehen so Konflikte und Auseinandersetzungen mit den Vertragspartnern. Gleichzeitig werden nach jüngsten Studien von den Krankenkassen aber etwa 25 (!) Prozent der Beitragsgelder für Verwaltungskosten ausgegeben.

Nur mit dem Wissen um diese Hintergründe sind die Milliardenüberschüsse der Krankenkassen, ist ihr gegenwärtiger Konflikt mit den Ärzten zu verstehen.

Dr. Klaus Günterberg,

Berlin-Mahlsdorf

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