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Meinung: Drei Zeitungen = zwei Sender

Mathematik und Alchimie: Wie die KEK Springer den Kauf von Pro Sieben Sat 1 verbot

Das Vorgehen der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) beim Übernahmeverfahren von Pro Sieben Sat 1 durch die Axel Springer AG zeigt die Hilflosigkeit der deutschen Medienaufsicht. Angesichts unzureichender Rechtsgrundlagen kaschieren die Medienwächter ihre Hilflosigkeit mit dem verzweifelten Versuch, in Eigenregie Rechtsgrundlagen zu schaffen. So entstand jetzt ein experimentelles Rechenkonstrukt, das sogleich in der Praxis angewandt wurde. Das Versuchsobjekt ist der Springer-Konzern.

Wie misst man Meinung? Das fragten sich die Medienwächter, deren Aufgabe es ist, „die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen zu überprüfen“. Ihre Handhabe ist der Rundfunkstaatsvertrag. Darin steht, dass bei Sendern einer Fernsehgruppe, die wie Pro Sieben Sat 1 gemeinsam über weniger als 25 Prozent Zuschaueranteil verfügen, eine Gefährdung der Meinungsvielfalt nicht zu befürchten ist. Angesichts der Bedeutung des polarisierenden „Bild“-Konzerns überwog bei den Medienwächtern aber wohl das Gefühl, dass da doch irgendwie Bedenken angebracht wären. Da Gefühlsäußerungen rechtlich wenig wirksam sind, musste ein zweifelsfreier, am besten ein mathematischer Nachweis geführt werden. So kam es zu der Idee, den Meinungseinfluss der gedruckten Springer-Zeitungen in Zuschaueranteilen zu messen.

Was absurd klingt, endete ebenso absurd: Den „potenziellen Meinungseinfluss“ von Tageszeitungen bewertete die KEK „mit zwei Drittel im Verhältnis zu demjenigen des bundesweiten Fernsehens“. Die Kommission begründet das damit, dass gedruckte Medien weder über Ton noch Bild verfügten. Daher beeinflusse das, was in Zeitungen steht, den Leser weniger als das Fernsehen. Auf der willkürlich getroffenen Grundlage des Anteils der Springer-Zeitungen im Käufermarkt rechnete die KEK und rechnete, und kam zum Ergebnis: Nach der Fusion käme Springer auf einen im TV- und Printmarkt addierten Zuschaueranteil von 42 Prozent. Das bedeutet: vorherrschende Meinungsmacht; und das bedeutet: Das Vorhaben wird untersagt.

Da mag die KEK noch so sehr auf den Aufwand verweisen, den sie sich die Berechnungen kosten ließ. Das Vorgehen bleibt fragwürdig.

Wenn sich Zuschauer nach der zweifellos einflussreichen „Tagesschau“ gerade mal an die Krawatte des Sprechers erinnern können; wenn sie bei Kabel 1, einem der Sender von Pro Sieben Sat 1, morgens „Unsere kleine Farm“, nachmittags „Raumschiff Voyager“ und abends einen Film mit der Schauspielerin Meg Ryan sehen: Welchen Einfluss auf die Meinungsbildung des Zuschauers hat das?

Print wirkt. Mit diesem Satz werben deutsche Verleger für die Effektivität gedruckter Anzeigen. Die Kampagne stammt aus einer Zeit, als Werbekunden fasziniert vom Flimmern und Rauschen ihrer TV-Spots waren. Dennoch fließt weiterhin die Hälfte der Werbegelder in gedruckte Medien. Werbungtreibenden ist die Flüchtigkeit des bewegten Bildes bewusst. Sie wissen: Detailinformationen erinnern TV-Zuschauer nicht. Der Leser hingegen kann bei der Lektüre eines Textes so lange verweilen wie er will. Er kann zurückzublättern oder einen Artikel für später aufheben. Trotzdem soll die Wirkung um ein Drittel geringer sein als beim Fernsehen?

Unbestritten eröffneten sich für Springer mit den Sendern zusätzliche Möglichkeiten, den Markt und die Meinung zu beeinflussen. Doch auch, wenn man das unterbinden will, muss es in einem rechtssicheren Raum und auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien geschehen. Ein solches Urteil ist nicht nur für den Konzern, sondern vor allem für die deutsche Medienlandschaft folgenreich.

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