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Ein Zwischenruf zum …: ... Sonderrecht

Die Integration von Einwanderern soll künftig in einem Gesetz „abgesichert werden“, so kündigte es kürzlich Berlins neue Integrationssenatorin Carola Bluhm an. Käme es dazu, würde sich Berlin bundesweit erneut integrationspolitisch ins Gespräch bringen wie schon vor knapp 30 Jahren, als Richard von Weizsäcker 1981 das Amt einer Ausländerbeauftragten etablierte, das erste in einem Bundesland überhaupt.

Die Integration von Einwanderern soll künftig in einem Gesetz „abgesichert werden“, so kündigte es kürzlich Berlins neue Integrationssenatorin Carola Bluhm an. Käme es dazu, würde sich Berlin bundesweit erneut integrationspolitisch ins Gespräch bringen wie schon vor knapp 30 Jahren, als Richard von Weizsäcker 1981 das Amt einer Ausländerbeauftragten etablierte, das erste in einem Bundesland überhaupt. Klar, dass ich als frühere Beauftragte gleich katzenneugierig wurde, warum und wie in Zukunft Teilhabe für Einwanderer am „sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben“ als Rechtsanspruch garantiert werden soll. Ist Integration nicht jedoch ein Status, der durch Bildung, Arbeit und gesellschaftliches Engagement erworben wird und nicht durch eine gesetzliche Privilegierung?

Dieses Konzept scheint für den Integrationsbeirat keine vernünftige Arbeitsgrundlage mehr zu sein. Sein Entwurf für ein Integrationsgesetz sieht vor, dass Berliner mit Migrationshintergrund als kollektive Gruppe definiert werden. Dazu gehören alle, die keinen deutschen Pass haben, die im Ausland geboren und seit Januar 1950 zugewandert sind, die eingebürgert wurden, und auch alle Kinder, bei denen ein Elternteil eines dieser Kriterien erfüllt. Diese Gruppe, etwa 700 000 Menschen, umfasst neben den Gastarbeitern unter anderem auch Flüchtlinge, Aussiedler und EU-Bürger. Der Beirat empfiehlt nun dem Senat, zu prüfen, ob Mitglieder dieser Gruppe bevorzugt in den öffentlichen Dienst eingestellt und befördert werden können, entsprechend ihrer Bevölkerungsquote. Die liegt derzeit bei rund 20 Prozent.

Mit diesem Sonderrecht sollen Nachteile ausgeglichen und das „gleichberechtigte Zusammenleben“ gefördert werden. Aber genau das wird der Vorschlag nicht leisten. Eher bewirkt er das Gegenteil, weil das gemeinsame Merkmal Migrationshintergrund den Eindruck zementiert, Migranten könnten den Aufstieg nur mit staatlicher Bevorzugung und nicht aus eigener Kraft schaffen. Durch Besserstellung zur Gleichstellung? Das spaltet, stempelt die Gruppenmitglieder als Opfer ab und fixiert sie auf eine Lebenslage, der viele entwachsen sind. Gebraucht wird eine Integrationsstrategie mit einer Bildungsgarantie für alle, spezielle Hintergründe hat jeder. Die sichere Leiter nach oben sind gute Abschlüsse und nicht ein Aufzug mit Sondertaste. Wird trotzdem ausgegrenzt, erzwingt das bundesweit geltende Diskriminierungsverbot die Gleichbehandlung, und zwar auch für alle, unabhängig von ihrem Hintergrund.

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