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Europäischer Gerichtshof: Urteil zum Umgangsrecht - Kunstfehler korrigiert

Noch härter als Frauen, die um ihre Kinder kämpfen, sind neuerdings nur Väter, die Selbiges tun. Hut ab also vor einem Mann aus Nigeria, der im Streit mit der deutschen Justiz bis vor das Straßburger Menschenrechtsgericht zog – aus welchen Motiven auch immer.

Man hatte ihn pauschal vom Umgangsrecht ausgesperrt und so hätte man mit ihm nicht umspringen dürfen. Doch bevor der modische Neue-Väter-Applaus aufbrandet, sollte man bedenken, dass es hier um einen Einzelfall ging, dass die Ankündigungen der Justizministerin noch lange nicht bedeuten, dass sie später auch handelt. Und das ist auch gut so: Die Gerichte haben so getan, als gäbe es den Mann gar nicht, als könne Vaterschaft mit dem Akt der Befruchtung enden. Es ist vor allen Dingen ihr Fehler, nicht der der Gesetze, den Aspekt des biologischen Vaters vollständig verdrängt zu haben. Dass auch das Bundesverfassungsgericht den Mann wortlos zurückwies, ist ein peinliches Versagen der sonst so kompetenten Karlsruher Abwägungskünstler. Allerdings bedeutet das nun alles nicht, jedem leiblichen Vater jedes Umgangsrecht einzuräumen, wenn der es nur will. Über allem steht, nach dem Straßburger Urteil – wie vor ihm – das Kindeswohl. Auch von Vätern, die „nur“ Erzeuger sind, muss man erwarten, dass sie es respektieren. neu

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