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Meinung: Falschaussage-Verdacht: Ganz normal

Ein Zeuge sagt in einem Strafverfahren aus. Der Staatsanwalt glaubt in dieser Aussage einen Widerspruch zu ihm bekannten Angaben erkennen zu können.

Ein Zeuge sagt in einem Strafverfahren aus. Der Staatsanwalt glaubt in dieser Aussage einen Widerspruch zu ihm bekannten Angaben erkennen zu können. Der Widerspruch ist nicht prozessrelevant und auch nicht sonderlich bedeutend. Für den Nachweis von Schuld oder Unschuld des Angeklagten spielt er keine Rolle. Dennoch muss der Staatsanwalt diesen Dissens aufklären, juristisch könnte es sich um eine Falschaussage handeln. Über einen Ermessensspielraum, ob er Ermittlungen einleitet oder nicht, verfügt der Anklagevertreter dabei nicht. Es spielt auch keine Rolle, ob die Aussage unter Eid oder uneidlich erfolgte. Der Zeuge muss die Wahrheit sagen. Tut er es nicht, macht er sich strafbar. Und ginge der Staatsanwalt seinem Anfangsverdacht nicht nach, machte er sich einer Strafvereitelung im Amt schuldig. Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass die Strafverfolgungsbehörden es bei Offizialdelikten - solchen, die sie verfolgen müssen - mit der Pflicht auch wirklich ernst nehmen.

Dieser, zugegeben, wenig fesselnde Exkurs ist notwendig, um einzuordnen, was zurzeit im Zusammenhang mit einer Aussage von Außenminister Fischer im Frankfurter Terroristenprozess geschieht. Fischer hat dort am 16. Januar möglicherweise falsche Angaben gemacht. Er sagte, er habe 1973 nicht mit der Terroristin Margrit Schiller vorübergehend in der gleichen Wohngemeinschaft gelebt. Frau Schiller behauptet in einem Buch das Gegenteil. Das ist zweifellos aufzuklären. Bevor die Staatsanwaltschaft dies tun kann, muss Fischers Immunität aufgehoben werden. Der zuständige Ausschuss des Bundestages kann innerhalb von 48 Stunden sein Einverständnis verweigern. Das wird er aber nicht tun. Fischer selber hat mitteilen lassen, er wünsche ein Ermittlungsverfahren, weil es der Wahrheitsfindung diene.

Damit verfängt sich der Minister weder in einer Schlinge, wie man in einem Kommentar lesen konnte, noch ist er ein "zwielichtiger Politiker", wie der CDU-Abgordnete von Stetten meinte formulieren zu sollen. Anders sähe das aus, wenn die Vorermittlungen in eine förmlichen Anklage wegen Falschaussage münden. Dann müsste der Minister nach übereinstimmender Einschätzung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens seine Amtspflichten ruhen lassen. Dafür gibt es in der deutschen Geschichte Vorbilder. Und nach einer Verurteilung wäre er als Minister ohnedies nicht mehr tragbar.

Bis jetzt ist aber nichts von dem geschehen, auch wenn aus Reihen der Opposition und in Fischer-kritischen Medien der gegenteilige Eindruck erweckt wird. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt Joschka Fischer wie jeder Bürger als unschuldig. Es wäre ja auch ein recht schäbiges Mittel der politischen Auseinandersetzung, wenn jede, auch die haltloseste Verdächtigung, dazu führen müsste, dass Minister ihre Ämter zur Verfügung stellen, nur weil die Möglichkeit von Ermittlungen gegen sie geprüft wird. Dann würde das politische Geschäft in Zukunft von den Staatsanwälten erledigt und nicht mehr von den gewählten Volksvertretern.

Dass die Bürger wissen wollen, welcher Art die Vergangenheit von Joschka Fischer ist, steht auf einem anderen Blatt. Diese Erwartung besteht zu Recht. Dass jemand heute ein glaubwürdiger Vertreter der demokratischen Ordnung ist, legitimiert nicht jeden Fehler der Vergangenheit. Und es scheint nicht undenkbar, dass Joschka Fischer über diese Vergangenheit, an die er sich nur so ungenau erinnert, eines Tages noch politisch stolpern kann. An der Antwort auf die Frage, ob Margrit Schiller einmal in dem Haus zu Besuch war, in dem Fischer gewohnt hat, wird des Außenministers weitere Karriere aber kaum hängen.

Gerd Appenzeller

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