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Meinung: …Frankreich

über das Kopftuch-Verbot in Schulen Zwölf Millionen Schüler und wie viele Kopftücher ? Die Diskussion um das umstrittene Gesetz, das das Tragen auffälliger religiöser Symbole im Unterrricht verbietet – darunter der islamische Schleier und die jüdische Kippa –, hatte sich kurz vor Schulbeginn erneut verschärft, weil islamistische Entführer von zwei französischen Journalisten im Irak Frankreichs Regierung mit der Ermordung ihrer Opfer drohten, sollte das Kopftuchverbot nicht umgehend aufgehoben werden.

über das Kopftuch-Verbot in Schulen Zwölf Millionen Schüler und wie viele Kopftücher ? Die Diskussion um das umstrittene Gesetz, das das Tragen auffälliger religiöser Symbole im Unterrricht verbietet – darunter der islamische Schleier und die jüdische Kippa –, hatte sich kurz vor Schulbeginn erneut verschärft, weil islamistische Entführer von zwei französischen Journalisten im Irak Frankreichs Regierung mit der Ermordung ihrer Opfer drohten, sollte das Kopftuchverbot nicht umgehend aufgehoben werden. Bilanz nach dem ersten Schultag, zur großen Erleichterung von Bildungsminister François Fillon: „Alles blieb ruhig, keine Provokationen.“

Doch es gibt die Beharrlichen, die aus religiösen Gründen ihre Haare bedecken und deshalb seit der ersten Schulwoche vom Unterricht ausgeschlossen sind. Nach Behördenschätzungen handelt es sich landesweit um neun Sikhs, die ihren Turban nicht ablegen und rund 120 verschleierte Mädchen, unter ihnen die inzwischen zu Medienstars avancierten Zwillinge Samira und Samia im elsässischen Bischheim: „Wir dürfen das Schulgelände zwar betreten, müssen den ganzen Tag aber mutterseelenalleine in einem Saal ausharren, praktisch wie Aussätzige. Selbst in der Pause haben wir nicht das Recht, den Schulhof zu betreten.“ Nicht weniger abenteuerlich liest sich der Bericht über einen jungen Sikh, der am Unterricht erst teilnehmen durfte, nachdem er seinen überlangen, wild wachsenden Bart mit Hilfe eines Gels gebändigt hatte. Noch verrückter der Fall zweier Musliminnen, die statt mit dem Kopftuch neuerdings mit einer Perücke im Klassenzimmer erscheinen, die dem Gesetzestext nach eindeutig nicht zu so genannten religiösen Symbolen gehört.

Entschieden ist bislang nichts. Zwar finden an allen betroffenen Schulen „Dialoge“ zwischen hartnäckig gläubigen Schülern und verzweifelten Lehrern statt, offenbar aber nur mit wenig Erfolg. Etliche Eltern drohen mit Klagen vor Gericht, weil ihren Kindern der Unterricht verweigert wird, die Schulbehörden drohen mit Disziplinarverfahren und damit, die Abtrünnigen von der Schule auszuschließen. Nicht einmal die Pädagogen sind sich einig: Während einige Schulen das Tragen von Stirnbändern oder des „kleinen“ Kopftuchs erlauben, ist es an anderen verboten.

Sabine Heimgärtner

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