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Meinung: Frei zu handeln

FDP KLAGT GEGEN MÖLLEMANN

Wer ein Ultimatum stellt, muss tun, womit er droht, sobald das Ultimatum verstreicht. Das gebietet die Glaubwürdigkeit. Weil die FDP nichts so sehr braucht wie Glaubwürdigkeit, hat sie richtig gehandelt, oder: getan, was sie tun musste. Sie klagt nun gegen Jürgen Möllemann auf Herausgabe der Spendernamen. Politisch ist das sauber. Und einfach. Alles andere ist schwierig. Rausschmiss aus der Partei? Aus der Bundestagsfraktion? Beides wäre quälend langwierig und ist unangemessen, so lange kein Schuldbeweis erbracht ist. Wem das Konto und wem das Geld darauf anzurechnen ist, darüber streiten sich Gutachter und Funktionäre. Hilfe kommt da von unerwarteter Seite. Die Wörtchen „in Ordnung", die Handelsgeschäftsführer Kuhl unter den Druckauftrag für das Flugblatt setzte, mögen der FDP politisch schaden, denn der Skandal weitet sich aus. Juristisch helfen sie. Kuhls Abzeichnung macht aus der Aktion etwas anderes als den Privatwahlkampf, von dem Möllemann spricht. Seine Verteidigungsposition ist geschwächt. Auftraggeber war, in Teilen, die Partei. Diese hat nun alle Freiheiten – zu handeln. rvr

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