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UN-Inspektoren verlassen Anfang Oktober ein Hotel in Damaskus. Ein Militärschlag gegen Syrien ließe sich völkerrechtlich begründet, meint der amerikanische Völkerrechtler David J. Scheffer.

© AFP

Gastbeitrag: Wie ein Angriff auf Syrien gerechtfertigt werden kann

Die internationale Gemeinschaft hofft, dass die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen auch ohne Militärschlag gelingt. Doch auch ein militärisches Eingreifen ließe sich völkerrechtlich begründen.

Nach dem Giftgasanschlag vom 21. August in Damaskus, bei dem fast 1500 Menschen ums Leben kamen, gibt es eine realistische Aussicht darauf, dass Syrien in Zukunft nicht mehr über Massenvernichtungswaffen verfügen wird. Die russisch-amerikanische Rahmenvereinbarung zur Zerstörung der syrischen Giftgasbestände und die Resolution des Sicherheitsrats geben der internationalen Gemeinschaft aber auch die nötige Zeit, um eine juristische Begründung für einen Angriff auf Syrien zu stärken – für den Fall, dass die Abrüstungsvereinbarung scheitert oder die Russen sich im Sicherheitsrat gegen ihre Umsetzung stellen.

Barack Obama hat überzeugend dargelegt, warum es nötig ist, mit aller Macht gegen den ungeheuerlichen Einsatz von Chemiewaffen in Syrien vorzugehen und internationales Recht durchzusetzen. Nicht viele politischen Führer haben es gewagt, sich für einen Waffengang auf das „Völkerrecht“ zu berufen. Doch bisweilen ist das Vorgehen genauso bedeutend wie die Prinzipien, die verteidigt werden.

Obamas juristischer Argumentation für einen Angriff – die Durchsetzung des internationalen Verbots, chemische Waffen einzusetzen – fehlt allerdings die Absicherung durch eine „Kapitel VII“-Resolution des Sicherheitsrats. Seit der Verabschiedung der UN-Charta macht erst eine solche Resolution den Einsatz von Gewalt rechtmäßig.

Obamas Argumentation für einen Angriff auf Syrien klang zu sehr nach einem Vergeltungsschlag, um den syrischen Präsidenten zu bestrafen und sein Regime (und andere) davon abzuhalten, erneut chemische Waffen einzusetzen. Gewaltsame Vergeltungsmaßnahmen sind üblicherweise im Völkerrecht ausgeschlossen. Washington könnte einen Vergeltungsschlag als individuelle Selbstverteidigung bemänteln, aber das wäre etwas weit hergeholt.

Einige Völkerrechtler würden eine Durchsetzung des Chemiewaffenverbots begrüßen. Letzteres Ziel deckt sich mit dem Prinzip der „Schutzverantwortung“ („Responsibility to Protect“), das der internationalen Gemeinschaft das Recht zuspricht, eine zivile Bevölkerung, die dem Risiko von Gräueltaten ausgesetzt ist, zu beschützen.

Doch um die „Schutzverantwortung“ militärisch wahrzunehmen, muss der Sicherheitsrat zustimmen. Russland, noch immer verärgert über die Rolle, die dieses Prinzip beim Angriff auf Libyen 2011 gespielt hat, würde eine solche Resolution blockieren.

Es ist genügend Zeit, eine andere Begründung zu prüfen – die kollektive Selbstverteidigung. Auch sie würde sich mit Obamas Ziel decken, internationalen Normen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Dieses Prinzip, festgeschrieben im Artikel 51 der UN-Charta, erlaubt es einem Land, einer zweiten, angegriffenen Nation ohne vorhergehende Zustimmung des Sicherheitsrats zur Hilfe zu kommen, solange sie den Einsatz sofort dem Sicherheitsrat meldet. Man könnte argumentieren, dass der Einsatz von chemischen Waffen innerhalb Syriens das Risiko beinhaltet, dass solche Waffen auch gegen Ziele in benachbarten Ländern eingesetzt werden.

Eine weitere Folge des syrischen Bürgerkrieges und der Chemiewaffen-Angriffe ist eine dramatische Flüchtlingswelle von über zwei Millionen Menschen. Unabhängige Grenzen wurden verletzt, die umliegenden Länder geraten unter wirtschaftlichen Druck, die ärztliche Versorgung stockt, Milizen und desertierte Soldaten dringen in die Flüchtlingslager ein, und Regierungen bereiten sich darauf vor, sich gegen Angriffe, auch solche mit chemischen Waffen, zu verteidigen. Flüchtlingswellen sind ein modernes Angriffsinstrument. Gleichzeitig wurden die Türkei, Jordanien und der Libanon unter Beschuss genommen.

Jene Länder, die an vorderster Front stehen, sollten sich auf „kollektive Selbstverteidigung“ berufen und Vorbereitungen für begrenzte Schläge gegen mit Chemiewaffen verbundene Ziele in Syrien fordern, sollten die Abrüstungsbemühungen scheitern und der Sicherheitsrat passiv bleiben. Kollektive Selbstverteidigung ist, als letztes Mittel, ein Weg, um den Krieg in Syrien zu beenden.

Der Autor ist Völkerrechtler und Professor an der Northwestern University. Derzeit ist er Fellow an der American Academy in Berlin.

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