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Gefährdete Schweigepflicht: Gut gemeint reicht nicht

Die Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht ist ein zu hoher Preis für eine höhere Kostenkontrolle.

Es klingt so vernünftig: Wenn Menschen sich durch eigenes Fehlverhalten gesundheitliche Schäden zufügen, sollen sie für die materiellen Folgen in einem gewissen Rahmen aufkommen und diese nicht einfach auf die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten abwälzen können. Beispiele fallen einem sofort ein. Etwa das des Rauchers, dem ein Beim amputiert werden muss. Oder der extrem Übergewichtige, der zum Diabetiker wird. Das Gesundheitsministerium scheint jetzt dabei, Ernst zu machen. Ärzte sollen melden, wenn Patienten sich eine Erkrankung schuldhaft zugezogen haben. Konkret benannt im Gesetzentwurf werden nur so harmlose Dinge wie etwa Infektionen nach Piercings oder Tätowierungen. Aber die Medizinerorganisationen fürchten, dass aus dieser Formulierung das Einfallstor zu einer Komplettregistrierung aller auffälligen Befunde und damit zur Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht wird. Das wäre in der Tat ein viel zu hoher Preis. Ganz abgesehen davon, dass sich im Einzelfall der Zusammenhang etwa zwischen Suchtverhalten und Krankheit bestenfalls als Wahrscheinlichkeit, nie aber mit Sicherheit feststellen lässt – das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wäre zerstört, wenn dieser Entwurf geltendes Recht würde. apz

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