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Meinung: Gerade gezogen

Wer symbolische Hakenkreuze in einen Mülleimer befördert, macht sich nicht strafbar. Wer ein symbolisches Hakenkreuz mit dem Stiefel zermalmt, bleibt ebenfalls ohne Strafe.

Wer symbolische Hakenkreuze in einen Mülleimer befördert, macht sich nicht strafbar. Wer ein symbolisches Hakenkreuz mit dem Stiefel zermalmt, bleibt ebenfalls ohne Strafe. Das ist das schön klare Urteil des Bundesgerichtshofes im sogenannten Durchgestrichenes-Hakenkreuz-Verfahren. Dass es zu diesem Verfahren überhaupt kam, hängt wiederum mit ein paar Richtern am Stuttgarter Landgericht zusammen und mit deren Fähigkeit zum Schrägdenken. Die hatten einen Versandhändler von Anti-Nazi-Aufklebern zu einer Geldstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisation verurteilt. Eine Hand, die ein Hakenkreuz in den Müll schmeißt, könne auch als Hand verstanden werden, die ein Hakenkreuz aus dem Müll holt, argwöhnten die Stuttgarter Richter – sie befürchteten offenbar, dass bekennende Neonazis nun mit dem Aufkleber Anti-Antifa-Propaganda machen würden. So kompliziert denken Neonazis gewiss nicht – und mit der seltsamen Begründung müsste man auch Abbildungen von Hitlers Armbinden aus der NS-Zeit in Geschichtsbüchern schwärzen, damit Neonazis sie nicht zweckentfremden können. Das Stuttgarter Urteil hatte mehr mit Paranoia als mit Rechtssicherheit zu tun. Da ist die Zeichensprache der Antifas weiter. wvb.

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