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Meinung: Gut betreut

„Von Doktoreltern mehr verlangen“ vom 5. August Die Entwicklung der vergangenen zwanzig Jahre mit der enormen Ausweitung der Drittmittelvorhaben und damit auch der Betreuungsanforderungen im Wissenschaftsbetrieb wurde in der Tat nicht begleitet von einem Aufwuchs an professionellen Betreuern, Professoren und entsprechenden Qualitätsregelungen.

„Von Doktoreltern mehr verlangen“

vom 5. August

Die Entwicklung der vergangenen zwanzig Jahre mit der enormen Ausweitung der Drittmittelvorhaben und damit

auch der Betreuungsanforderungen

im Wissenschaftsbetrieb wurde in

der Tat nicht begleitet von einem Aufwuchs an professionellen Betreuern, Professoren und entsprechenden Qualitätsregelungen.

Mit einiger Bestürzung habe ich allerdings Herrn Turners Äußerungen zu einer Doktorandenbetreuung durch Professorinnen und Professoren von Fachhochschulen zur Kenntnis nehmen müssen. Kollegen begleiten in wachsender Zahl erfolgreich Promotionsvorhaben – in Kooperation mit deutschen oder ausländischen Universitäten. Diese Entwicklung wird immer stärker – aufgrund der hohen Qualifikation der Absolventen von Fachhochschulen und der inzwischen völlig anders in der Forschung aufgestellten Fachhochschulen.

Die Hochschulrektorenkonferenz bereitet eine Forschungslandkarte für Fachhochschulen vor, die diese erfolgreiche Entwicklung unterstreicht. Insoweit werden hier nicht 20 000 „Personen“, sondern berufene Professoren, auch nicht „losgelassen“, sondern es ihnen ermöglicht, solche Vorhaben zu betreuen. Auch verfügt eine steigende Zahl von Professoren an Fachhochschulen über eine Habilitation. Andererseits gilt dies nicht für alle klassischen Karrieren, etwa in den Ingenieurwissenschaften an Universitäten.

Prof. Dr. Micha Teuscher,

Rektor der Hochschule Neubrandenburg

Herrn Turner ist beizupflichten, sofern Nachwuchswissenschaftler/innen bei ihren Qualifikationsarbeiten nicht ausreichend betreut werden. Offenbar aber hat er als ehemaliger Rektor einer Universität in Baden-Württemberg aus dem Blick verloren, dass Pädagogische Hochschulen in Baden-Württemberg seit 1987

uneingeschränktes Promotionsrecht

und seit 2005 eigenständiges Habilitationsrecht haben. Von der Qualität der an

Pädagogischen Hochschulen durchgeführten Promotionen zeugen die erfolgreichen kooperativen Forschungsprojekte mit Universitäten wie die zahlreichen Berufungen von promovierten

und habilitierten Nachwuchswissenschaftler/innen auf Professuren an

Universitäten.

Der Großteil der derzeit an den sechs Pädagogischen Hochschulen tätigen Professorinnen und Professoren hat den „Lernprozess“ zur Vergabe von Dissertationsthemen und Betreuung von Promovenden selbst – vielfach an Universitäten – durchlebt und unterscheidet sich daher in keiner Weise von universitären Fachkollegen. Derartige Pauschaläußerungen über die wissenschaftliche Qualifikation der Professorinnen und Professoren eines ganzen Hochschultypus (implizit sind damit in Deutschland die einzigen noch existierenden Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg gemeint), schaden nicht nur dem Ruf dieser Hochschulen, sondern lenken von der notwendigen Einforderung der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ab.

Prof. Dr. Gabriele Weigand, Sprecherin Prorektor/innen, Forschung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs

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