zum Hauptinhalt

Hannelore Krafts Schlappe in NRW: Mit Rot-Grün ins Gericht gegangen

Der Fall Nordrhein-Westfalen – diese Bezeichnung ist angemessen, in jeder Hinsicht. Weil NRW a) ein Fall fürs Gericht ist, b) ein politischer Fall, c) ein tiefer, d) ein bundespolitischer.

Der Reihe nach: Natürlich hätte das Landesverfassungsgericht schneller über den Nachtragshaushalt 2010 entscheiden können, ja müssen, der Eilantrag lag seit Mitte Dezember vor, und jeder Kundige weiß, dass das politische Geschäft weitergeht, dass die Zahlungen weitergehen müssen. Da sind ein paar Fakten geschaffen, die zurückzuholen schwierig werden wird. Drum sieht es in jedem Fall schlecht aus für Rot-Grün(-Dunkelrot), weil es sein kann, dass der Koalition beim Urteil im Februar für 2011 enge Haushaltsvorgaben gemacht werden. Und wie dann Politik noch möglich sein soll – die Antwort müssten die Parteien sehr schnell finden, wenn sie Neuwahlen verhindern wollen.

Politisch wird der Fall, weil die Minderheitsregierung, jede Minderheitsregierung, eine labile Angelegenheit ist, diese aber noch mehr, weil sie von „Verrückten“ abhängt (O-Ton SPD-Chef Sigmar Gabriel). Ein tiefer Fall ist es, weil NRW früher ein Muster an stabilen Mehrheiten und stabiler Politik war, jetzt aber ein Beispiel für blankes Machtstreben ist. Wovon übrigens keine Partei ausgenommen werden kann.

Und dann das Bundespolitische: Wenn wirklich dieses Jahr auch noch in dem einwohnerstärksten Land gewählt würde, dann wären es schon acht. Acht Länder, das ist eine solche Herausforderung, dass kein Spitzenpolitiker mehr in Ruhe arbeiten kann; dann ist nur noch Wahlkrampf. Weil sich ja die ganze Arithmetik in ganz Deutschland auf einen Schlag ändern könnte. Man stelle sich vor: Schwarz-Grün in Düsseldorf – dann ginge es aber los, nicht zuletzt in Berlin, und zwar im Bund und im Land.

Nun ist in NRW das letzte Wort noch nicht gesprochen. Vor Gericht nicht, und politisch auch nicht. Die CDU würde nämlich auch als Koalitionspartner der SPD mitmachen, die FDP würde eine Ampel mitmachen, und zwar ohne Wahl. Denn wer weiß, wie sie abschneiden würden, wenn es eine gäbe. Übrigens: Das Gericht in NRW hat schon ein paarmal Haushalte für verfassungswidrig erklärt. Von anschließenden Neuwahlen ist nichts bekannt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false