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Hartz-IV-Kinder: Herausgewachsen

Kinder wachsen schneller aus ihren Kleidern heraus als Erwachsene. Und doch rechtfertigt ein Wachstumsschub nach Ansicht des Bundessozialgerichts keinen einmaligen Zuschlag für Kleidung.

Kinder wachsen schneller aus ihren Kleidern heraus als Erwachsene. Und doch rechtfertigt ein Wachstumsschub nach Ansicht des Bundessozialgerichts keinen einmaligen Zuschlag für Kleidung. In seinem ersten bedeutenden Hartz-IVUrteil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Februar argumentiert das Sozialgericht, die für Kinder notwendige Bekleidung müsse über den Regelsatz abgedeckt werden, es handele sich nicht um einen Härtefall. Das ist durchaus plausibel. Das Problem ist nur: Bisher bemisst sich das Geld, das der Staat für Hartz-IV-Kinder zahlt, nicht an ihrem tatsächlichen Bedarf, sondern wird prozentual von dem der Erwachsenen abgeleitet. Dass Heranwachsende womöglich mehr Geld für neue Kleidung benötigen als ihre Eltern, wird nicht berücksichtigt. Das hat auch Karlsruhe beanstandet – und eine Neuberechnung der Regelsätze ab 2011 verlangt, die sich auf nachvollziehbare Kriterien stützt. Für die erfolglosen Kläger und andere Hartz-IV-Familien bedeutet das: Sie müssen darauf warten, ob ab 2011 mehr Geld für ihre Kinder gezahlt wird. Ein „etwas unbefriedigender“ Zustand, wie auch der zuständige Richter angemerkt hat. ce

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