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Meinung: Hunde, schaut auf diese Stadt

In Berlin genießen Vierbeiner erstaunliche Freiheiten

Ein Hund hat vor ein paar Tagen in einem Berliner Hof einen sieben Jahre alten Jungen angefallen und ihm das Gesicht zerfleischt – kein Pitbull, sondern ein Schäferhund. Drei Stunden lang musste das Kind operiert werden. Schäferhunde und Mischlinge liegen vorn in den Biss-Statistiken. Das hat damit zu tun, dass es viel mehr Schäferhunde gibt als Pitbulls, Bullterrier und wie die Kampfhunde noch alle heißen. Es hat aber auch mit dem langsamen Verschwinden des Kampfhundes aus dem öffentlichen Raum zu tun. 6000 Kampfhunde soll es in Berlin noch immer geben. Doch hat man den Eindruck, es sind erheblich weniger als vor drei oder vier Jahren.

Auch eine zweite Beobachtung ist tröstlich: Viele Halter haben die waffenartigen Schnauzen dieser Tiere mit Maulkörben gesichert. Allerdings wird jeder, der mit Kindern in einem Weddinger oder Neuköllner Park oder auf einem Spielplatz unterwegs ist, ungute Gefühle haben. Die Zahl der Kampfhunde mag gesunken sein, doch gerade in Berlin gibt es noch immer viele Hundefreunde, denen nur die Freiheit ihres Tieres etwas gilt, nicht die der Mitbürger.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Kampfhundeurteil vom Dienstag nicht unbedingt diejenigen bestätigt, die Pitbulls und andere bissige Ersatzwaffen am liebsten ganz aus der Öffentlichkeit verbannt sähen. Es ist aber der Argumentation der Kampfhundgegner gefolgt, dass es gefährliche Hunderassen gibt, die der besonderen Aufmerksamkeit des Gesetzgebers bedürfen. Das ist ein großer Erkenntnisgewinn für eine Stadt wie Berlin, in der jede Hundegesetzgebung ein Politikum ersten Ranges ist, weshalb Berufspolitiker möglichst die Finger davon lassen. Im Jahr 2000 hat der schwarz-rote Senat eine halbwegs restriktive Hundeverordnung erst auf starken öffentlichen Druck hin erlassen. Und die rot-rote Koalition hat noch immer kein Gesetz verabschiedet, das die nicht besonders gerichtsfeste Verordnung ersetzt.

Es gehört zu den Prinzipien der Berliner Politik, dass man sich mit Hundefreunden nicht anlegt. Keiner weiß, warum das so ist. Aber alle wissen, dass man sich mit einer Theorie zu dieser Frage sicher unbeliebt machen würde. Fest steht: Hunde in der Stadt verfügen über einen nicht ganz kleinen Grundrechtekatalog. Jedenfalls in der Rechtspraxis. Das beginnt mit der öffentlichen – pardon – Darmentleerung, geht weiter mit der Freiheit, sich in Garten- und Grünanlagen stürmisch zu bewegen, sofern nicht ausgesprochen beherzte Personen den Hundehaltern diese Freiheit streitig machen. Und hört beim Steuerprivileg noch lange nicht auf: Wer mit seinem Hund nicht gerade die Polizei provoziert, kann gut ohne Hundemarke auskommen. Daraus macht nicht mal die Verwaltung einen Hehl.

An der Hunde-Unordnung in Berlin wird sich nicht viel ändern. Sie bleibt ein Ärgernis für alle, die sich an die Regeln halten, die den Menschen den Umgang miteinander erleichtern sollen. Gewiss gibt es Wichtigeres als die Hundesteuer-Eintreibungsquote. Zum Beispiel, dass Senat und Behörden das Minimum an Restriktionen durchsetzen, das sie den Haltern gefährlicher Hunde aufzuerlegen gewagt haben. Im demnächst zu beschließenden Gesetz über gefährliche Hunde sollen zehn Rassen genannt sein, die nur unter besonderen Auflagen gehalten werden dürfen. Erfahrungsgemäß schwindet mit der steigenden Zahl der Vorschriften die Lust am Halten von Bullterriern oder Mastiffs.

Wer sich seit fünf, sechs Jahren fragt, wozu die damals ständig steigende Pitbull-Population gut sein soll, darf sich durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt fühlten. Und doch bleibt eine bittere Frage. In der so genannten Mediendemokratie können einem die Politiker mitunter fast Leid tun, wenn die sie zu immer neuen Gesetzen hetzt. Bei den Kampfhunden war es anders. Da wurde lange über die Gefahr hinweggesehen. Die Beschlüsse des Jahres 2000 kamen unter Schock zustande: In Hamburg war ein sechs Jahre alter Junge namens Volkan totgebissen worden. Die öffentliche Empörung erzwang einschlägige Gesetze.

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