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Meinung: Im Rahmen des Rechts

Im März 2003 ist in Karlsruhe ein Verfahren zum Verbot der rechtsextremen NPD gescheitert. Mehrere Richter zweifelten an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens – nicht etwa, weil sie die Nationaldemokraten für verfassungstreu hielten, sondern weil Bundes- und Landesvorstände der Partei von V-Leuten des Verfassungsschutzes unterwandert waren.

Im März 2003 ist in Karlsruhe ein Verfahren zum Verbot der rechtsextremen NPD gescheitert. Mehrere Richter zweifelten an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens – nicht etwa, weil sie die Nationaldemokraten für verfassungstreu hielten, sondern weil Bundes- und Landesvorstände der Partei von V-Leuten des Verfassungsschutzes unterwandert waren. Dadurch war unklar, ob diese V-Leute nicht genau jene Zustände herbeigeführt hatten, um die es im Verbotsverfahren ging. Auch war der Verfassungsschutz nicht zur Enttarnung seiner Agenten bereit. An dieser Ausgangslage hat sich bis heute, nach der für die NPD erfolgreichen Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, nichts geändert. Die Debatte über ein neuerliches Verbotsverfahren ist also irreal. Die extreme Rechte kann nur im Rahmen des Rechts bekämpft werden. Die verschiedenen Bürgerinitiativen sind ein guter Ansatz. Genau denen will das Familienministerium nun die Gelder entziehen und stattdessen die Kommunen mit der Mittelvergabe betrauen – jene Kommunen, in deren Gemeinderäten Rechtsextreme sitzen, die aber bestreiten, dass es bei ihnen rechtsextreme Aktivitäten gibt. Das ist abstruse Politik! apz

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