zum Hauptinhalt

Klarnamen von Stasi-Spitzeln: Verrat und Verräter

Hoppla, da hat jemand Angst bekommen. Erst hat das Landgericht Zwickau es untersagt, dass ein IM-Klarname in einer Ausstellung genannt werden darf, von wegen Persönlichkeitsrechte und so, dann hat es sein Statement wieder eingefangen.

Dem Manne sei ja nichts passiert, außer vielleicht dass er in seiner Ortschaft unten durch ist, die Dorfgemeinschaft ihn schneidet und seiner Frau die Geschäfte vermiest werden. Und dann ein Urteil, das kein Urteil ist, sondern die Klärung dem Hauptverfahren überlässt. Es zeigt sich: Die Sache ist keineswegs so einfach, wie die Unterlagenbeauftragte Marianne Birthler der Öffentlichkeit glauben macht. Der „IM Schubert“, keine Frage, war ein niederträchtiger Geselle. Er hatte sich taufen lassen, um den christlichen Widerstand in der DDR unterwandern und ausforschen zu können; er hat Unschuldige angeschwärzt und Karrieren zerstört. „Verrat muss benannt werden“, sagt Birthler, und sie hat recht. Das ist der Sinn der Aufarbeitung. Was es nun aber bringen soll, auch den Verräter selbst mit seinem Klarnamen zu benennen – das muss sie uns noch erklären. Geht es am Ende doch um Sühne? Dann hätte Frau Birthler ihren Auftrag fehlinterpretiert. neu

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false