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Kriegsverbrechen: Ein Zwischenruf zur Asylpolitik

Von den zuständigen Behörden wird nichts oder zumindest zu wenig getan: Barbara John über Kriegsverbrecher, die in Deutschland Schutz finden.

Warum schützt die deutsche Asylpraxis auch Verbrecher? Mannheim 2002: In einem Hobbykeller in Bad Honnef wird unter Leitung eines in Deutschland lebenden Asylberechtigten eine Terrorbande gegründet. Der Mann heißt Ignace Murwanashyaka, er stammt aus Ruanda. Doch erst am 4. Mai 2011 hat er für kurze Zeit ein Fünkchen öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen, als er im Stuttgarter Oberlandesgericht nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch angeklagt wurde (seit 2002 möglich). Er wird beschuldigt, aus dem sicheren Deutschland heraus im Kongo operierende Mörderbanden zu befehligen, die vor circa zehn Jahren als Hutu-Milizen begannen, Hunderte von Menschen zu massakrieren, Frauen zu vergewaltigen, Dörfer niederzubrennen, Kinder als Soldaten zu missbrauchen.

Kaum aber war die Anklageschrift eröffnet, erlosch das öffentliche Interesse wieder. Viel zu früh, denn dieser Fall offenbart unfassbare Nachlässigkeiten in der deutschen Asylpraxis: Ignace M. war als Student eingereist und später als Flüchtling unter dem deutschen Asylrecht jahrelang geschützt vor Abschiebung und Mittellosigkeit, obwohl er schon Jahre auf der UN-Liste der gesuchtesten Kriegsverbrecher und auf den Fahndungsaufrufen von Interpol stand. 2006 bescheinigt ihm dennoch das Verwaltungsgericht in Ansbach, dass er nicht ausgewiesen werden darf, weil die ihm unterstellten Kriegsverbrechen hier nicht aktenkundig seien.

Nun wissen wir also genauer, was jahrelang bei uns nicht getan wurde, um einen weltweit bekannten Verbrecher unschädlich zu machen. Was wir auch wissen, ist, dass noch viel weniger, nämlich gar nichts getan wird von den zuständigen Behörden, um jene Asylsuchende von vornherein abzuweisen beziehungsweise zur Verantwortung zu ziehen, die in ihren Herkunftsländern vor ihrer Flucht nach Deutschland selbst Menschen verfolgt haben. So berichteten mir beispielsweise Afghanen, die nach der sowjetischen Invasion in den 80er-Jahren als Flüchtlinge nach Berlin kamen, dass sie zwölf Jahre später in Berlin auf Landsleute gestoßen seien, die im Heimatland ihre ehemaligen Peiniger waren. Jetzt hatten auch jene in Deutschland Schutz gesucht und gefunden, nachdem die Taliban die Macht übernommen hatten. Von den Behörden gab es auf Hinweise nie eine Antwort.

Bis heute wird von Flüchtlingen nicht einmal verlangt, zumindest zu erklären, dass sie nicht in Verbrechen verwickelt waren, die ihre Anerkennung nach der Flüchtlingskonvention ausschließen würde. Handeln tut not.

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