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Meinung: BESOLDUNG DER BEAMTEN Pflichtvergessene Dienstherren?

Unser Leser Georg Schubert nennt die Kritik des Berliner Innensenators an der Versorgung der Beamten unverschämt. Ehrhart Körting antwortet

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Betrifft: „Beamte nicht noch mehr begünstigen Körting kontert Gewerkschaften“ im Tagesspiegel vom 28. Dezember 2002

Dem „Häuptling des öffentlichen Dienstes“, Herrn Körting, sei die Rote Karte gezeigt!Als fürsorgepflichtiger Dienstherr der Beamten weiß Herr Körting genau, dass laut Bundesbeamtengesetz deren Besoldung im Vergleich zu den Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst um sieben Prozent niedriger angesetzt wurde, um Rücklagen für die Altersversorgung zu bilden. Durch geringere und verzögerte Besoldungsanhebungen, gemessen an den Angestellten und Arbeitern, sind dies inzwischen zirka 14 Prozent. Beamtenpensionen sind also nachgezahlte Bezüge und werden darum auch versteuert!

Allerdings sind die „Dienstherren“ (also die Regierungen) ihrer gesetzlichen Pflicht der Rücklagenbildung nicht nachgekommen. Das Geld wurde aus offensichtlichen Gründen von einer Legislaturperiode zur anderen „verballert“. Man will ja wiedergewählt werden!

Geradezu unverschämt ist darum die Behauptung: „Beamte zahlen (…) keinen Beitrag, erhalten aber selbst als Pensionäre noch Weihnachtsgeld." Damit wird unter anderem unterstellt, dass Rentner kein Weihnachtsgeld bekommen. Dies ist schlicht falsch, da die Grundlage der Rente für Arbeiter und Angestellte im Öffentlichen Dienst das gesamte Jahresgehalt einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist, welches in zwölf Raten gezahlt wird und dabei nur der Ertragsanteil versteuert wird. Bei Beamten sind es, wie in der aktiven Zeit, dreizehn vollversteuerte Raten. Es ist an der Zeit, auch für Beamte die Jahressumme auf zwölf Raten zu verteilen, um egoistischen Polit-Demagogen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Genau diese Politiker, egal welcher Parteizugehörigkeit, haben die Misere der Beamtenalterslast verschuldet! Devise: Nach mir die Sintflut!

Georg Schubert,

Berlin-Rudow

Körtings Antwort

Sehr geehrter Herr Schubert,

es liegt mir fern, die Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gegeneinander auszuspielen. Ich will auch nicht die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als solche herabwürdigen – ganz im Gegenteil: Der Staat steht zu seinen Mitarbeitern, er braucht sie.

Angesichts der katastrophalen Berliner Haushaltslage mit einem strukturellen Defizit von 2,3 Milliarden Euro jährlich und einem exorbitanten Gesamt-Schuldenstand kann ich aber das Argument der Gewerkschaften zur Rechtfertigung einer Tariferhöhung von 4,4 Prozent nicht unwidersprochen lassen. Es ist nämlich nicht richtig, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Vergleich zu den Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft Sonderopfer erbringen.

Tatsache ist: Der öffentliche Dienst ist anders als der Großteil der Industrie von regelmäßigen Aufstiegen geprägt. Tatsache ist auch: Die öffentlichen Arbeitgeber leisten einen stärkeren Beitrag zur Altersversorgung ihrer Mitarbeiter als dies private Arbeitgeber tun. Für Beamte gelten noch zusätzliche Besonderheiten, die man zumindest für die Zukunft neu überdenken muss. Dazu gehört die Frage einer Weihnachtszuwendung für Pensionäre. Auch wenn ich dies jedem Einzelnen gönne, muss man einfach sehen, dass es Derartiges außerhalb des Beamtenbereichs kaum gibt.

Und berücksichtigen Sie bitte auch die Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Dienst - ihr Wert zeigt sich gerade in schwierigen konjunkturellen Zeiten wie diesen!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Ehrhart Körting,

Innensenator

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