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Meinung: Das Recht auf Kindheit

Zum Interview mit der EKD-Ratsvorsitzenden Margot Kässmann vom 27. DezemberMargot Käßmann sieht in der von der Koalition für 2013 in Aussicht gestellten Betreuungsprämie einen Anreiz für manche Eltern, „Kinder gerade nicht einer Bildungseinrichtung anzuvertrauen.

Zum Interview mit der EKD-Ratsvorsitzenden Margot Kässmann vom 27. Dezember

Margot Käßmann sieht in der von der Koalition für 2013 in Aussicht gestellten Betreuungsprämie einen Anreiz für manche Eltern, „Kinder gerade nicht einer Bildungseinrichtung anzuvertrauen.“ Weiter führt sie aus, dass der „Ernst des Leben“ nicht erst in der Schule beginne, sondern „gerade für die Drei- bis Sechsjährigen … Bildung enorm wichtig“ sei. Da das Betreuungsgeld aber nur für Kinder von ein bis drei Jahren ausgezahlt wird, ist die Kritik daran und die Begründung der Bischöfin nicht gerade schlüssig.

Ihre Aussagen würden Sinn ergeben, wenn auch sie auch die ein- bis dreijährigen Kinder miteinbeziehen würde, was sie in anderen Interviews getan hat, doch neuerdings, wohl aus taktischen Gründen, vermeidet. In der Tat ist es auch schwieriger zu begründen, warum bereits ein- bis dreijährige Kinder mit staatlichen oder kirchlichen Bildungseinrichtungen beglückt werden sollen. Frühkindliche Bildung im Hinblick darauf bedeutet doch wohl in erster Linie emotionale Bildung! Die wird aber nicht durch ständig wechselnde Bezugspersonen, sondern durch die Bindung an Mutter und Vater erworben.

Die Bischöfin sollte überdies bedenken, dass es nicht nur den „Ernst des Lebens“, sondern auch ein „Recht auf Kindheit“ gibt, d. h. das Recht des Kindes auf eine Lebensphase des absichtslosen Spielens, Fantasierens und Träumens, noch nicht hineingezwängt in das Korsett eines staatlichen Erziehungssystems und einer ausschließlich an den Kategorien von Nutzen und Vorteil ausgerichteten Erwachsenenwelt.

Schlimm ist, dass die Bischöfin mit ihrer Stellungnahme zum Betreuungsgeld zum wiederholten Male nur die Argumente eines bestimmten, aus Wirtschafts- und feministischen Interessen seltsam zusammengesetzten Lobbykonglomerats nachspricht, ohne zu respektieren, dass viele Eltern einen ganz anderen Lebensentwurf haben und vor allem: ohne sich die Mühe einer eigenständigen theologischen Begründung zu machen – was ihres Amtes gewesen wäre.

Da es aber keine theologische Begründung gibt und geben kann, hätte sie besser geschwiegen. Si tacuisses, theologa mansisses (Wenn du geschwiegen hättest, wärst du Theologin geblieben).

Pfarrer i. R. Dr. Hermann Detering, Neukirchen (Altmark)

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