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Meinung: DER FALL DASCHNER Anklage ist sinnlos

Betrifft: „Guantanamo in Frankfurt“ vom 21. Februar 2004 Wenn die sich gegenseitig ausschließenden Rechte zweier Personen vor Gericht aufeinander prallen, wird abgewogen, wessen Rechte im jeweiligen Fall höher zu bewerten sind.

Betrifft: „Guantanamo in Frankfurt“ vom 21. Februar 2004

Wenn die sich gegenseitig ausschließenden Rechte zweier Personen vor Gericht aufeinander prallen, wird abgewogen, wessen Rechte im jeweiligen Fall höher zu bewerten sind. Hier stand das Grundrecht des Jungen auf Erhaltung seines Lebens gegen die Möglichkeit, dass der Verhaftete durch eine ungesetzliche Drohung einen eventuell bleibenden Schaden davontragen könnte. Dass die Staatsanwaltschaft überprüft, ob sie die Abwägung und Entscheidung der Polizisten nachvollziehen kann, ist noch korrekt. Dass aber nun Anklage erhoben wurde, ist in meinen Augen sinnlos.

Ulrich Jaiser, BerlinTempelhof

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