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Meinung: Ein Schöffe kann nicht alle schaffen

„Die gefühlte Wahrheit“ vom 20. Januar 2005 Es bleibt die Tatsache unerwähnt, dass bei Strafverfahren am Amtsgericht normalerweise ein Berufsrichter und zwei Schöffen urteilen, am Landgericht drei Berufsrichter und zwei Schöffen, wobei jede Stimme das gleiche Gewicht hat.

„Die gefühlte Wahrheit“ vom 20. Januar 2005

Es bleibt die Tatsache unerwähnt, dass bei Strafverfahren am Amtsgericht normalerweise ein Berufsrichter und zwei Schöffen urteilen, am Landgericht drei Berufsrichter und zwei Schöffen, wobei jede Stimme das gleiche Gewicht hat. Insofern ist der Einfluss eines einzelnen Schöffen eher begrenzt.

Gerrit Kähling, BerlinGatow

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