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Meinung: Einschulung der Fünfjährigen aussetzen

„Schulplätze per Losverfahren“ vom 4. November 2004 In Ihrem Artikel schreiben Sie: „Schon jetzt ist absehbar, dass nächstes Jahr nicht alle Erstklässler an den Schulen ihres Wohngebiets untergebracht werden können“ – das ist nicht ganz richtig.

„Schulplätze per Losverfahren“ vom 4. November 2004

In Ihrem Artikel schreiben Sie: „Schon jetzt ist absehbar, dass nächstes Jahr nicht alle Erstklässler an den Schulen ihres Wohngebiets untergebracht werden können“ – das ist nicht ganz richtig. Es war vielmehr schon bei Beschluss des neuen Schulgesetzes absehbar! Aber diese einfache Rechnung (wenn man anderthalb Jahrgänge einschult, dann muss man die anderthalbfache Schülermenge erwarten) wurde offenbar nicht gemacht. Ich erwarte, dass man bei solchen Entscheidungen die vorliegenden Zahlen genau überprüft, bevor man beschließt; dann hätte man auch gesehen, dass es in Berlin keinen drastischen Geburtenrückgang im Jahr 2000 gab…

Woher die Hoffnung kommt, dass „überzählige“ Schülerinnen und Schüler in Nachbarschulen unterkommen können, ist mir nicht klar. Wenn 38 000 statt 25 000 Kinder eingeschult werden, dann sind das 13 000 mehr; wenn das funktionieren soll, dann muss man über 400 neue Klassen einrichten.

Sind diese 400 Klassen wirklich möglich? Stehen im Moment 400 Räume jeden Tag leer? Gibt es 400 überzählige Grundschullehrerinnen oder -lehrer?

Welche Lösungen bleiben? Hätte man die Änderung über zwei oder mehr Schuljahre gestreckt, dann wäre alles halb so schlimm. Rückgängig kann das Gesetz nicht mehr gemacht werden. Man sollte aber wenigstens die Einschulung auf Antrag (mit 5 bis 5 1/2 Jahren!) in diesem Jahr aussetzen, um das Problem zu lindern.

Prof. Dr. Ulrich Kortenkamp, Technische Universität Berlin, Didaktik der Mathematik

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