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Meinung: Eltern werden über Gebühr strapaziert

„Karlsruhe kippt das Verbot von Studiengebühren“ vom 27. Januar 2005 Es ist ein Glück, dass wir mit dem Bundesverfassungsgericht ein Verfassungsorgan besitzen, welches unsere Politiker daran hindert, Politik nicht zum Wohle des Volkes, sondern nur zum eigenen Nutzen zu betreiben.

„Karlsruhe kippt das Verbot von Studiengebühren“ vom 27. Januar 2005

Es ist ein Glück, dass wir mit dem Bundesverfassungsgericht ein Verfassungsorgan besitzen, welches unsere Politiker daran hindert, Politik nicht zum Wohle des Volkes, sondern nur zum eigenen Nutzen zu betreiben.

Dies haben die zurzeit im Bund regierenden Parteien ganz offensichtlich getan, als sie den Beschluss fassten, Studiengebühren grundsätzlich zu verbieten. Dieses Hofieren der Studierenden hat meines Erachtens seinen Sinn allein darin, die Studierenden als Wähler für die jetzt regierenden Parteien zu gewinnen. Meinen Vorwurf begründe ich damit, dass auf der anderen Seite Kindergartengebühren nicht gesetzlich verboten sind, Letzteres wahrscheinlich deshalb, weil Kinder keine Wähler sind. Damit ist auch die Frage nach einer angemessenen Höhe der Studiengebühren leicht beantwortet. Die Studiengebühren müssten gerechterweise mindestens so hoch sein wie die Kindergartengebühren. Eine Semestergebühr von nur 500 Euro wäre damit eine Farce.

Peter Iwanowski, Berlin-Hermsdorf

„Summa summarum“ vom 28. Januar 2005

Summa summarum werden die Studenten, gleich wie das Gezerre um Grund und Höhe der Studiengebühren ausgeht, überhaupt nichts zahlen. Nur die Eltern werden zur Kasse gebeten. Grund: Sie sind ihrem Nachwuchs gegenüber in bestimmten Grenzen unterhaltspflichtig. Studiengebühren treffen also nicht die Studenten selbst. Das ist das eine.

Daraus folgt, dass die flapsige Argumentation unserer Verfassungsrichter nicht die Studenten, sondern deren Eltern betrifft. 500 Euro pro Semester sollen im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten nachrangig sein. Wo leben diejenigen, die so rechnen? 500 Euro pro Semester sind 83,33 Euro pro Monat, und bei drei studierenden Kindern ergibt das monatlich bereits 250 Euro. Das ist das andere. Was soll der Vergleich mit den Lebenshaltungskosten? Die Studiengebühren können nicht mit den Lebenshaltungskosten verglichen werden, sie addieren sich hinzu. Summa summarum ein Griff in die Kasse der Studenteneltern. Und warum nennt das Bundesverfassungsgericht überhaupt ungefragt solche Größenordnungen?

Thomas Baldszuhn, Berlin-Wannsee

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