zum Hauptinhalt

Meinung: Fluggäste müssen Verspätungen tolerieren

Betrifft: „Eine Limonade – aus Kulanz“ vom 20. Januar und „Bei Flugverspätung kein Geld zurück“ vom 23.

Betrifft: „Eine Limonade – aus Kulanz“ vom 20. Januar und „Bei Flugverspätung kein Geld zurück“ vom 23. Januar 2004

Der Beitrag von Matthias Meisner über Fluggastrechte vermittelt den Eindruck, dass die Rechte der Fluggastpassagiere, z.B. bei Verspätungen, besser geschützt werden müssten. Als Reisevermittler stehe ich voll auf der Seite meiner Kunden, den Passagieren. Dennoch geht der Brüsseler Gesetzesvorschlag an der Realität vorbei.

Bereits jetzt hat der Passagier umfassende Rechte, die auf allen Flughäfen plakatiert sind. Wenn aber in Zukunft bei einer Verspätung ab zwei Stunden oder Annullierung der Passagier unter Umständen ein Mehrfaches seines Flugpreises einklagen kann (weil bewusst die Airline damit auch bestraft werden soll), werden die Entscheidungsträger Probleme bekommen. Ein Flugkapitän muss beispielsweise bei der Frage, ob er bei einer gewissen Wetterlage startet, immer daran denken, dass diese Flugverzögerung seiner Airline 100 000 Euro kosten kann. Sollte er mehrmals zu übervorsichtig gewesen sein, wird das auch die Geschäftsleitung wahrnehmen. Angenommen, wegen einer Bombendrohung erreicht die Maschine den Zielflughafen nicht pünktlich oder kann ihn nicht anfliegen, dann zieht sich eine Flugverspätung über den ganzen Tag auch zu Flughäfen, die mit dem Anlass nichts zu tun haben.

Der Verbraucher sollte sich dessen bewusst sein, dass er letztlich alles bezahlen muss, was das Produkt verteuert. Im Übrigen wird in Zukunft die Fluggesellschaft bei jeder Verspätung einen Nachweis protokollieren, dass die Verspätung aus Sicherheitsgründen oder höherer Gewalt unvermeidlich war. Es ist übrigens nicht richtig, dass die großen Fluggesellschaften mit dem Brüsseler Gesetz einverstanden sind. Das Gegenteil ist der Fall. Zumal dieses Gesetz nur für EU-Airlines angewendet werden darf. Hier würden im internationalen Flugverkehr Ungleichgewichte und Verwirrungen entstehen, beispielsweise, wenn ein amerikanischer Carrier verspätet nach New York fliegt, hat der Passagier andere Rechte, als wenn er mit der Lufthansa gebucht wäre. Dieses Gesetz ist genauso konfus wie die Praxisgebühr. Die Anwälte werden sich freuen.

Egon Dobat, Geschäftsführer Air Travel Service (ATS) Berlin, Vorstandsmitglied Deutscher Reisering e.V.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false