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Meinung: Hartz-Empfängern nicht nachspüren

„Menschen aus Glas“ vom 16. November 2005 Ihr Artikel hat mich sehr erfreut.

„Menschen aus Glas“

vom 16. November 2005

Ihr Artikel hat mich sehr erfreut.

Ich wünsche mir mehr davon sowie die Nennung von Ross und Reiter. Diese Praxis, die da um sich zu greifen scheint, bedeutet per se einen ständigen Verstoß gegen das Grundgesetz, Artikel 13 – die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Das geht natürlich nicht, also wird das Gesetz umgangen: durch die kleine, unschuldige, höfliche Frage: „Darf ich…?“ Diese Praxis ist nicht hinnehmbar. Diese Wohnungsüberprüfungen müssen aufhören. Sie verstoßen meistens nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern wohl auch gegen die Menschenwürde. Ich bin dafür, bürgerliche Freiheiten nicht nur am Hindukusch, sondern auch an Berliner Wohnungstüren zu verteidigen.

Christina Böttcher, Berlin-Schöneberg

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