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Meinung: Hat der säkulare Staat noch eine Zukunft?

„Beten in der Schule: Gericht erwartet weitere Klagen“ vom 18. März Ich frage mich, was Richter zu derartigen kurzsichtigen Entscheidungen treibt.

„Beten in der Schule: Gericht erwartet

weitere Klagen“ vom 18. März

Ich frage mich, was Richter zu derartigen kurzsichtigen Entscheidungen treibt. Können oder wollen sie nicht die Tragweite ihrer Entscheidung sehen? Haben sie einmal überlegt, dass sie die Trennung von Religion und Staat mit diesem Urteil praktisch aufgehoben haben? Was, wenn das Urteil bestätigt wird?

In vielen Schulen Berlins gibt es einen Migrantenanteil von 80 Prozent. Man stelle sich vor, dass nun alle muslimische Schüler diese Beterlaubnis nutzen wollen. Und wenn es nur dazu dient, den Unterricht zu stören. Dem Zugeständnis nach einem einmaligen Beten, wird die Forderung nach mehr folgen! Und was den Schülern recht ist, ist den arbeitenden Muslimen billig. Wollen diese dann vielleicht auch ihre Arbeitszeit zum Beten unterbrechen? So wie es in vielen islamischen Ländern normal ist?

Hier wird der Gedanke und der Sinn der Integration erneut mit einem unverständlichen Richterspruch mit Füßen getreten. Integration heißt überall auf der Welt, sich an der Kultur des Aufnahmelandes zu orientieren. Die ist in Deutschland nicht nur christlich geprägt, sie trennt auch strickt das Religiöse vom Staatlichen. Selbst viele Muslime betonen immer wieder, dass man in keinem anderen nichtmuslimischen Land seine Religion so konsequent ausleben kann, wie in Deutschland. Warum sind es also immer nur sie, die immer wieder Sonderregelungen gerichtlich erstreiten. Warum kommen andere Religionen mit unserer Religionsfreiheit besser zurecht als sie?

Uwe Hennig, Berlin-Wedding

Sehr geehrter Herr Hennig,

Deutschland hat wie kaum ein anderes Land eine jahrhundertelange Erfahrung mit religiösen Konflikten bis hin zu konfessionellen Kriegen. Deswegen steht die Religionsfreiheit ganz vorne in unserer Verfassung. Sie gewährt nicht nur jedem private Glaubensfreiheit, auch die öffentliche Bekenntnisfreiheit des Glaubens und die ungestörte Religionsausübung ist ein unverletzliches Grundrecht.

Die Trennung von Staat und Religion ist bei uns also nicht strikt, wie Sie schreiben, man nennt sie vielmehr „balanciert“. Neutralität des Staates in religiösen Fragen heißt nicht, alles Religiöse und Weltanschauliche aus dem öffentlichen Raum und den Institutionen heraus- und auf Distanz zu halten. Die religiöse Neutralität des Staates ist vielmehr übergreifend und offen. Man könnte auch sagen, der Staat in einer pluralistischen Gesellschaft hat eher eine Schiedsrichterfunktion. Er muss darauf achten, dass keine Religion bevorzugt oder benachteiligt wird. Nichtreligiöse Schüler dürfen nicht zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen werden. LehrerInnen dürfen in keine religiöse oder weltanschauliche Richtung indoktrinieren oder missionieren, egal, ob sie religiös oder atheistisch sind.

Wenn also muslimische SchülerInnen außerhalb der Unterrichtszeit ihr Pflichtgebet an der Schule verrichten, christliche vor Unterrichtsbeginn eine Morgenandacht veranstalten oder Mitglieder der Humanistischen Union ein Goethe-Gedicht rezitieren – wem sollte das schaden?

Ganz im Gegenteil. Die SchülerInnen erleben ganz praktisch, dass die Menschen verschieden sind und dass man den Überzeugungen anderer mit Respekt begegnen soll. Genau das ist Aufgabe der Schule, dass Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit entwickeln. Auch in Auseinandersetzung mit dem Anderen. Nur wer eigene Überzeugungen hat, fühlt sich durch die Überzeugungen anderer nicht bedroht. Nur so jemand kann aktive Toleranz leben, die mehr ist als Gleichgültigkeit.

Integration heißt, unsere demokratische und freiheitliche Grundordnung zu bejahen. Es ist gerade der Sinn dieser Rechtsordnung, dass jeder die Welt so anschauen kann, wie er will. Dagegen ist die Schule als „weltanschauungsfreier“ Raum eine Fiktion. In ihr hätten Werte keinen Platz. Das ist weder möglich noch wünschenswert. Auch LehrerInnen sind Persönlichkeiten mit Haltungen und Überzeugungen und keine neutralen Roboter. Eine offene und übergreifende Neutralität schließt deshalb alle ein und nicht alle aus. Das ist anstrengend. So werden Konflikte ausgetragen statt sie nur zu verlagern.

Deswegen halte ich im Gegensatz zu Ihnen, Herr Hennig, die Entscheidung der Richter für weitsichtig. Sie drängt Religion nicht aus dem öffentlichen Raum. Das ist für beide gut. Die Religion muss sich in der säkularen Gesellschaft bewähren. Und die säkulare Gesellschaft hat sie in ihrem kritischen Blick. Dies ist der beste Schutz gegen das Abgleiten von Religionen in Fundamentalismus oder gar Gewalt.

Mit freundlichen Grüßen

—Winfried Kretschmann, Vorsitzender

der Grünen-Fraktion im Landtag

von Baden-Württemberg und Mitglied

im Zentralkomitee der deutschen Katholiken

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