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Meinung: Kündigung für Surfer ist zu hart

„Surfen im Büro kann den Job kosten“ vom 8. Juli 2005 Eine fristlose Kündigung aus dem genannten Grund nach so langer Betriebszugehörigkeit ist zu hart.

„Surfen im Büro kann den Job kosten“

vom 8. Juli 2005

Eine fristlose Kündigung aus dem genannten Grund nach so langer Betriebszugehörigkeit ist zu hart. Eine Abmahnung hätte ausgereicht. Ich vermute, dass der Arbeitgeber noch andere Gründe hatte, diese aber nicht publik gemacht hat. Wer Dienstcomputer benutzt, muss damit rechnen, dass Vorgänge gespeichert werden.

J. Burckhardt, Berlin-Wilmersdorf

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