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Meinung: Wann darf ein Versprechen gebrochen werden?

„Es gilt das gebrochene Wort“ vom 9. März Es ist gut, dass Sie darauf hinweisen, dass Wortbruch nicht nur von der SPD praktiziert wird.

„Es gilt das gebrochene Wort“ vom 9. März

Es ist gut, dass Sie darauf hinweisen, dass Wortbruch nicht nur von der SPD praktiziert wird. Doch der Wortbruch der SPD wird dadurch nicht geheilt. Mag die Wahrheit in der Politik auch nicht so wichtig sein wie in der Wissenschaft, mit der Unmoral kann die Politik der Demokratie dennoch nicht gleichgesetzt werden, ohne das Gemeinwesen nachhaltig zu gefährden. Insofern ist zu hoffen, dass die SPD bei der Rechtfertigung ihres Wortbruchs genauso erfolgreich ist wie die Konkurrenz. Momentan kann nur gesagt werden: Viel Glück! Der Erfolg ist nicht das einzige Kriterium, das in der Politik der Demokratie zählt. Dies ist schlechter Pragmatismus, also nur pragmatisch und ademokratisch. Für den guten pragmatistischen Pragmatismus oder Demokratismus ist konstitutiv, dass Mittel und Ziel unauflöslich verbunden sind. Wenn das gute Ziel nur mit einem schlechten Mittel erreicht werden kann, ist es ein schlechtes Ziel. Denn im erreichten Ziel sind die schlechten Mittel enthalten. Also muss gefragt werden, ob es nicht auch gute Mittel gibt. Sonst gilt es, das Ziel zu modifizieren und den Sachverhalt zu durchdenken. Die SPD hat noch einen langen Weg vor sich, um uns zu erklären, warum der Wortbruch keiner ist. Und eines steht fest: Sich an Wowereit 2006 zu orientieren und alle Bedenken mit dem Argument wegzuwischen, die Zusammenarbeit war gut und reibungslos und mit den Grünen würde es anstrengend und chaotisch, ist zu bequem und vielleicht sexy für die Denkfaulen. Nicht, dass ich etwas gegen Koalitionen mit „Den Linken“ hätte. Doch die SPD möge erläutern, warum kein Tabu mehr sei, was ein gut begründetes Tabu gewesen ist. Es reicht für einen Regierenden Bürgermeister nicht aus, gut gelaunte Partygäste zu begeistern. Ich bin nicht überzeugt, dass Rot-Rot 2006 im Unterschied zu 2002 notwendig und im Sinne unserer Ideale wertvoll gewesen ist. Es ist nur pragmatisch, arme Politik.

Berno Hoffmann, Berlin-Charlottenburg

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

in der letzten Zeit wird häufig über politische Versprechen vor einer Wahl und der Zurücknahme dieser Versprechen nach der Wahl diskutiert. Politische Versprechen rechnen mit dem mündigen Bürger bzw. der Bürgerin, die sich selbst ihre Gedanken darüber machen, ob die Versprechen ernst zu nehmen sind und ob sie unter allen Umständen, die voraussehbar sind, auch eingehalten werden. Politiker und Politikerinnen werden mit Recht kritisiert, wenn sie nicht zu ihrem Wort stehen. Dennoch wird ebenfalls zu Recht die Frage aufgeworfen, ob es nicht Gründe gibt, ein gegebenes Wort oder Versprechen nicht einzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass man unter einer hohen Beweislast steht, wenn man ein einmal gegebenes Wort bricht. Wann ist diese hohe Beweislast erbringbar? Dazu muss man verschiedene Umstände betrachten. Zum einen geht es um die Art und Weise, wie ein Versprechen zustande kam. Es kann Versprechen geben, die unter Zwang zustande kamen oder deren Gegenstand eine unmoralische Handlung wäre. Das jedem Kind bekannte Beispiel ist die Geschichte von der schönen Müllerin und dem Rumpelstilzchen, bei dem unter Zwang ein unmoralisches Vorhaben (Opfer des Kindes) versprochen wurde. Dieses Versprechen wird im Märchen nicht eingehalten, weil man dem bösen Geist das Zustandekommen dieses Versprechens ebenso anlastet wie dem König, der die Müllerin dazu zwingen will, aus Stroh Gold zu spinnen. Bekanntlich haben Offiziere ihren Eid gegenüber Hitler mit dem Argument gebrochen, dass er unter unmoralischen Voraussetzungen zustande kam und zu unmoralischen Handlungen führen musste. Freilich haben Menschen, die ihr Wort geben, die Voraussetzungen genau zu erkunden, unter denen sie ihr Wort geben. Ebenfalls haben sie die Folgen zu studieren, die sich aus dem Einhalten ihres Wortes, unter möglicherweise eintretenden Umständen, ergeben könnten. Menschen sind dann besonders empört über Wortbrüche, wenn sie den Eindruck haben, dass die später eintretenden Umstände voraussehbar gewesen wären. Wenn solche Umstände jedoch nicht voraussehbar sind, und wenn man nach bestem Wissen und Gewissen sagen kann, dass diese Umstände unerwartet und nach Menschenermessen unwahrscheinlich sein würden, dann kann man ein Versprechen nicht dann einhalten, wenn dieses Stehen zu seinem Wort zu Folgen führen würde, die man aus moralischen Gründen keinesfalls wünschen dürfte. Es kommt also darauf an, Versprechen nicht leichtfertig zu geben, d. h. sowohl die Bedingungen eines gerechten Versprechens als auch die möglichen folgenden Umstände genau zu studieren. Es kann sein, dass man sich schuldig macht, weil man das Versprechen überhaupt gegeben hat. Dann muss man abwägen, inwiefern durch das Einhalten des Versprechens diese Schuld vergrößert wird. Es kann ferner sein, dass man erst später aufdeckt, dass sowohl das Entstehen des Versprechens als auch seine Folgen Bedenken erzeugen müssen, die erst jetzt wichtig werden. Das ändert aber nichts daran, dass sozusagen „a prima vista“ es außerordentlich wichtig ist, dass Versprechen eingehalten werden. Auf dem Grundsatz „Versprechen sind einzuhalten“ (Pacta sunt servanda) beruht das Vertrauen, das wir im Umgang miteinander brauchen, auf dem persönliche Beziehungen und Institutionen beruhen. Deswegen ist es gut nachvollziehbar, dass ein Nichteinhalten eines Versprechens unter normalen Umständen eine moralische Empörung verursacht.

— Professor Dr. Dietmar Mieth ist Inhaber des Lehrstuhls für Theologische Ethik / Uni Tübingen

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