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Meinung: Warum ist nicht allen Asylbewerbern die Heimreise zuzumuten?

„Die halbierte Familie“ vom 16. August und „Bosnier dürfen vorerst in Berlin bleiben“ vom 19.

„Die halbierte Familie“ vom 16. August und „Bosnier dürfen vorerst in Berlin bleiben“ vom 19. August 2004

Deutschland ist ein gastfreundliches Land. In den neunziger Jahren haben wir – aus guten Gründen – mehrere hunderttausend Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien aufgenommen. Es ist ein gutes Zeichen christlicher Nächstenliebe, Menschen in Not zu helfen. Ausdrücklich wurde damals festgestellt, dass es sich um befristete Aufnahmen aus einem Krisengebiet handelt.

Der Bürgerkrieg ist inzwischen vorbei und die allermeisten Menschen sind in ihre Heimat zurückgekehrt. Die Ausländerbehörde hat deswegen etwas ganz Normales und Angemessenes getan: Sie hat die noch Verbliebenen aufgefordert, sich ebenfalls auf den Heimweg zu machen. Es wird auch den organisierten Stimmungsmachern des „Flüchtlingsrats“ schwer fallen zu erklären, warum es für eine Familie unzumutbar sein soll, was für 300000 Menschen bereits zumutbar war: die Heimreise.

Das Verhalten des Anwalts, nach neun Jahren schnell noch einen bisher nicht geltend gemachten Asylantrag zu stellen, spricht Bände für die heute übliche Instrumentalisierung des Ausländerrechts. Es scheint praktisch, dass der Antrag nun aufschiebende Wirkung hat, die beiden Frauen also bis auf weiteres in Deutschland leben dürfen. Die Ausreise verzögert sich um weitere Monate, aber am Ende steht doch nur das Ergebnis, das alle Beteiligten seit Jahren kennen: die Ausreisepflicht. Was uns in Deutschland fehlt, sind kürzere Verfahren, damit alle Beteiligten möglichst früh wissen, wie es weitergeht. Stattdessen hoffen viele Ausländer auf ein Bleiberecht, das sie in den allermeisten Fällen nie bekommen. Trotzdem wird ein häufig aussichtsloser Rechtsweg beschritten, um die Zeit in Deutschland künstlich zu verlängern. Und dadurch entstehen erst besondere Schicksale, die eigentlich vermeidbar wären. Es bleibt die Binsenweisheit: Gäste müssen irgendwann auch wieder gehen.

Dr. Hartmut Spiesecke, Berlin-Zehlendorf

Sehr geehrter Herr Dr. Spiesecke,

der schreckliche Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien liegt zehn Jahre zurück. Alle Flüchtlinge, die heimkehren konnten, haben das getan. Aber einige konnten diesen Schritt nicht machen, weil sie wegen ihrer Kriegserlebnisse in medizinischer Behandlung sind oder weil Fachärzte schwere Traumatisierungen festgestellt haben. Um diese Gruppe der mit Familienangehörigen rund 2000 Bosnier geht es aktuell in Berlin.

Diese Flüchtlinge leben nun seit zehn, zwölf Jahren in unserer Stadt. So gut es die nicht immer leichten Rahmenbedingungen zuließen, haben sie sich integriert. Sie haben hier Kinder geboren, ihre Heimatstadt ist Berlin, sie sind mit der deutschen Sprache und ihren Berliner Freundinnen und Freunden groß geworden. Sind diese Kinder Gäste? Oder sind sie nicht Berliner Kinder, die zu uns gehören?

Kriegsflüchtlinge haben zurückzukehren, wenn der Krieg vorbei ist. Das ist ein richtiger Grundsatz. Aber Grundsätze verletzen dann ihr Ziel, wenn sie nicht Ausnahmen zulassen. Darum bin ich dafür, dass wir zehn Jahre nach dem Ende des Krieges vernünftige Perspektiven eröffnen und für diese Menschen, die so viel durchgemacht haben, sagen: Diejenigen, die bei uns integriert sind, sollen bleiben dürfen.

Dieser Ausnahme-Grundsatz steht auch im neuen Zuwanderungsgesetz , das ab dem 1. Januar 2005 gilt, mit dem die so genannten Kettenduldungen abgeschafft werden. § 23 a des neuen Aufenthaltsgesetzes regelt den Aufenthalt in Härtefällen und § 25 Absatz 5 enthält eine Soll-Regelung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn die Abschiebung eines Ausländers bereits seit 18 Monaten ausgesetzt ist.

Diese Voraussetzungen erfüllen so gut wie alle bosnischen Kriegsflüchtlinge. Zwar gab es keine politische Mehrheit für eine generelle Altfallregelung für die hier Jahre lang lebenden Flüchtlinge, wie sie die Vorsitzende der Zuwanderungskommission, Rita Süßmuth, so dringend gefordert hatte. Aber immerhin gibt es eine Härtefallregelung, die es den Bundesländern erlaubt, ihnen den Aufenthalt zu ermöglichen. Dies ist dann möglich, wenn es ein öffentliches Interesse gibt. Ich freue mich, dass sich jetzt so viele Berliner, und insbesondere Schülerinnen und Schüler, für unsere Bosnier einsetzen und der Politik aufzeigen, dass öffentliches Interesse besteht. Ich setze mich dafür ein, dass wir schnell einen Weg finden, diesen Familien eine Bleibeperspektive zu geben. Damit stehe ich nicht allein. Auch das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit großer Mehrheit am 3. Juni 2004 beschlossen: „Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen! – Bleiberechtsinitiative unterstützen“ (Drs. 15/2842). Unmissverständlich heißt es: „Der Senat wird aufgefordert, sich ... für eine Bleiberechtsregelung einzusetzen, die es ermöglicht, langjährig Geduldeten einen Aufenthaltstitel zu gewähren.“

— Günter Piening ist Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.

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