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Meinung: Zweierlei Maß

Zu den Urteilen im Prozess zum Berliner Bankenskandal Prozess und Verurteilung waren wichtig, das Strafmaß ist es eher nicht. Mit dem politischen Absturz, den der Mann seiner Partei bereitet hat, dürfte er persönlich bereits die mögliche Höchststrafe erfahren haben, jenseits also aller formaljuristischen Gesichtswahrungsrituale.

Zu den Urteilen im Prozess

zum Berliner Bankenskandal

Prozess und Verurteilung waren wichtig, das Strafmaß ist es eher nicht. Mit dem politischen Absturz, den der Mann seiner Partei bereitet hat, dürfte er persönlich bereits die mögliche Höchststrafe erfahren haben, jenseits also aller formaljuristischen Gesichtswahrungsrituale.

Als Verurteilter noch weiter anwaltlich tätig zu sein, sollte Landowsky aber tunlichst vermeiden. Dass der Entzug der Anwaltszulassung nur wegen eines „Verbrechens“ und nach mehr als einjähriger Freiheitsstrafe möglich ist, nicht aber bei gleichem Strafmaß aufgrund einer Verurteilung wegen Untreue, dürfte allenfalls Juristen vermittelbar sein. Landowsky sollte es sich ersparen, nun auch noch dem Ruch des Winkeladvokaten Vorschub zu leisten.

Karsten Unger, Berlin-Heiligensee

Dieses Urteil rechtfertigt in meinen Augen eine deutliche Richterschelte. Man muss schon sehr großzügig sein, um hier immer noch von einer unabhängigen Justiz sprechen zu können. Es drängt sich einem der Eindruck auf, dass mit zweierlei Maß gemessen wird und dass einer der ehemals mächtigsten Männer in dieser Stadt mit Samthandschuhen angefasst wurde. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht und sich mit ihrer ursprünglichen Forderung, nämlich Haft ohne Bewährung, durchsetzen kann.

Oliver Kriebel, Berlin-Köpenick

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