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Meinung: Lieder wie Peitschen Ein überfälliges Urteil gegen die rechtsextreme Band „Landser“

Der Hass könnte größer nicht sein: Rechtsextreme Bands hetzen mit zynischen, oft blutrünstigen Liedtexten gegen „Nigger“, Juden, Linke, Demokraten, Schwule, Sinti, Roma und alle anderen, die im dumpfbraunen Weltbild als Feinde gelten. Die Wirkung ist oft fatal: Junge Skinheads werden durch diese Musik aufgepeitscht und schlagen dann zu.

Von Frank Jansen

Der Hass könnte größer nicht sein: Rechtsextreme Bands hetzen mit zynischen, oft blutrünstigen Liedtexten gegen „Nigger“, Juden, Linke, Demokraten, Schwule, Sinti, Roma und alle anderen, die im dumpfbraunen Weltbild als Feinde gelten. Die Wirkung ist oft fatal: Junge Skinheads werden durch diese Musik aufgepeitscht und schlagen dann zu. Da war es längst überfällig, dass sich die Justiz intensiv und entschlossen mit den geistigen Brandstiftern auseinander setzt. Jetzt gibt es ein wegweisendes Urteil: Das Berliner Kammergericht hat die drei Mitglieder der Band „Landser“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Ein Novum in der Justizgeschichte der Bundesrepublik und eines mit Wucht. Denn der Sänger und Kopf der Band hat eine unerwartet hohe Haftstrafe bekommen – drei Jahre und vier Monate soll er für die jahrelange und konspirativ organisierte Hetze büßen.

Dieses Urteil gegen die Kultband Nummer eins der braunen Szene werden die vielen anderen rechtsextremen Rockgruppen und Liedermacher zur Kenntnis nehmen müssen. Sie sind jetzt mit einer Justiz konfrontiert, die einen neuen Maßstab anlegt. Bislang galt der Paragraf 129, der die Bildung einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt, als klassische Antwort auf Delikte linksextremer Gruppierungen. Jetzt hat der Rechtsstaat, reichlich spät, das Treiben brauner Bands als ebenso strafwürdig begriffen.

Das Urteil des Berliner Gerichts ist ein bedeutender Schritt auf dem langen Weg der Justiz zur Erkenntnis, dass auch mental verwahrloste Rechtsextremisten für Staat und Gesellschaft eine enorme Gefahr darstellen. Lange haben Staatsanwaltschaften und Gerichte sich von ihren Erfahrungen mit linksextremen Systemverächtern leiten lassen, die den Neonazis und Skinheads in der Regel intellektuell überlegen sind. Da wurden die oft primitiven Rechtsextremisten trotz brutaler Delikte nicht hinreichend ernst genommen. Das galt auch für die Musik, die gerade wegen ihrer einfachen Parolen eine so üble Wirkung beim kurzgeschorenen Fußvolk erzeugt. Da erscheint das Urteil gegen „Landser“ fast schon wie ein Paradigmenwechsel.

Hoffentlich hält die Justiz diesen Kurs durch und geht nun bundesweit härter gegen das rechtsextreme Musikbusiness vor. Wichtig an diesem Urteil ist aber auch seine normative Wirkung. Es gibt einen klaren Hinweis an Eltern und Lehrer, die rechtzeitig eingreifen müssen, wenn ihre pubertierenden Kinder plötzlich CDs mit „Nigger raus“-Texten hören.

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