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Mindestlohn vor Gericht: Vergebliches Gebell

Gut gebrüllt, Löwe. Oder sollte man besser sagen: Gut zurückgekläfft? Egal. Jedenfalls lärmt es wieder in der Koalition, nachdem ein Berliner Verwaltungsgericht den Mindestlohn für Postler kassiert hat.

Der Verlierer des Mindestlohn-Urteils, Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), kündigte Berufung an. „Ein getroffener Hund bellt“, freute sich dessen Kabinettskollege Michael Glos (CSU). Als guter Minister für die Wirtschaft heult der gerne mit den Leitwölfen aus der Wirtschaft: Ein gesetzlicher Mindestlohn ist Mist, verhindert Wettbewerb, vernichtet Arbeitsplätze. Das hatten wir alles schon. Auch Scholz’ Sicht der Dinge: Dass man von seiner Arbeit leben können soll, dass in fast jedem anderen europäischen Land Mindestlöhne existieren und dass der freie Fall der Löhne gestoppt werden muss. Am Ende entscheidet die Politik. Und im Fall der Postdienstleister hat sie für einen gesetzlichen Mindestlohn entschieden. Nachdem Gewerkschaft und Arbeitgeber sich für die Mehrheit der Postler auf eine Lohnuntergrenze verständigt hatten, hat die Politik beschlossen, dass auch die übrigen Briefdienstleister diesen Lohn zahlen müssen. Wenn die Einschätzung des Berliner Gerichts in den nächsten Instanzen bestätigt würde, dann wäre das seit vielen Jahren in anderen Branchen angewandte Entsendegesetz rechtswidrig. Doch das glaubt nicht einmal Michael Glos. alf

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