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Nach tödlicher Drogentherapie: Staatsanwalt fordert lange Haftstrafe für Berliner Psychotherapeuten

Nach einer "psycholytischen Sitzung" waren zwei Patienten tot. Acht Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge fordert der Staatsanwalt für den angeklagten Berliner Psychotherapeuten.

Nach dem Tod zweier Patienten bei einer drogengestützten Therapiesitzung hat die Staatsanwaltschaft eine langjährige Haftstrafe für den angeklagten Berliner Psychotherapeuten gefordert. Der Vertreter der Anklage sprach sich am Montag in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht dafür aus, den 51-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie fünffacher Körperverletzung zu acht Jahren Haft zu verurteilen. Zugleich beantragte er ein lebenslanges Berufsverbot für den Arzt.

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Mediziner im September vergangenen Jahres während einer „psycholytischen Intensivsitzung“ in seiner Praxis im Stadtteil Hermsdorf sieben Patienten einen Drogencocktail aus Methylon und hoch dosiertem Ecstasy-Pulver verabreicht hat. Zwei Patienten starben in der Folge, fünf weitere mussten mit Vergiftungserscheinungen im Krankenhaus stationär behandelt werden.

Aus Sicht der Anklage hatte der Allgemeinmediziner und Facharzt für Psychotherapie das Vertrauen seiner Patienten sowie deren Schutzlosigkeit ausgenutzt und sie als „Versuchskaninchen“ missbraucht. Der Angeklagte sei ein „examinierter Dealer und Verbrecher“. Die Allgemeinheit müsse zukünftig vor dem Arzt geschützt werden, da ihm bis heute „jegliche Einsicht“ fehle.

Durch die Verabreichung der Drogen habe er den Tod zweier Menschen herbeigeführt. Das sei eine Leichtfertigkeit, „die schon an Vorsatz grenzt“, betonte der Staatsanwalt. Der ursprüngliche Vorwurf des versuchten Mordes sei nicht absurd, er könne dem Angeklagten allerdings nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. (ddp)

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