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Meinung: NPD: Größte anzunehmende Blamage

Jetzt scheint genau das einzutreten, wovor immer gewarnt wurde: Wegen der massenhaften Unterwanderung der NPD mit V-Leuten droht der Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern. Schon als das Bundesinnenministerium bei den Landesämtern für Verfassungsschutz um Auskunft über eingeschleuste V-Leute bat, war die Unruhe groß.

Jetzt scheint genau das einzutreten, wovor immer gewarnt wurde: Wegen der massenhaften Unterwanderung der NPD mit V-Leuten droht der Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern. Schon als das Bundesinnenministerium bei den Landesämtern für Verfassungsschutz um Auskunft über eingeschleuste V-Leute bat, war die Unruhe groß. Schließlich werden etwa 100 staatliche Spitzel bei der NPD vermutet. Umso größer musste daher die Anstrengung sein, den Verbotsantrag auf Aussagen "echter" rechter Ideologen zu stützen und nicht auf Parolen eingeschleuster agents provocateurs, die in NPD-Ortsverbänden und radikalen Splittergruppen die Stimmung anheizen. Vergeblich. Jetzt hat das Verfassungsgericht alle mündlichen Verhandlungstermine abgesagt. Weil einer der 14 vorgeladenen Rechsextremisten, der prominent im Verbotsantrag zitiert wird, nicht nur Mitglied des NPD-Bundesvorstandes ist, sondern auch für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen arbeitete. Hier rächt sich, dass der Verbotsantrag wegen der öffentlichen Erregung über rechte Umtriebe übers Knie gebrochen wurde. Außerdem stellt sich die Frage, wer überhaupt noch überblickt, was im deutschen Verfassungsschutz passiert. Bund und Länder jedenfalls haben sich bis auf die Knochen blamiert.

clw

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