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Oury Jalloh: Das Urteil ist eine Lektion

Dem Bundesgerichtshof sei Dank, dass er das seltsame Urteil im Fall Oury Jalloh aufgehoben hat. Er demonstriert, dass der Rechtsstaat auch in komplizierten Fällen nicht kapitulieren darf.

Von Frank Jansen

Es wird wohl nie ganz zu klären sein, was sich im Polizeirevier Dessau vor fünf Jahren abgespielt hat, als Oury Jalloh in einer Zelle verbrannte. Der gefesselte Afrikaner soll mit einem Feuerzeug die Matratze angezündet haben, auf der er lag. Das bleibt mysteriös. Doch zweifellos hat zumindest ein Polizist den Tod mitzuverantworten. Der Beamte ignorierte den Rauchmelder – dennoch sprach das Landgericht Dessau den Mann und einen Kollegen frei. Dem Bundesgerichtshof sei Dank, dass er das seltsame Urteil aufgehoben hat. Er demonstriert, dass der Rechtsstaat auch in komplizierten Fällen nicht kapitulieren darf. Schon gar nicht, wenn die Polizei, wie in Dessau, mit Korpsgeist die Ermittlungen behindert. Das Urteil von Karlsruhe ist eine Lektion, vor allem für Sachsen-Anhalt, das neben dem Fall Jalloh weitere Polizeipannen verkraften muss, die sich zu einer eigenen Affäre verdichtet haben und von einem Untersuchungsausschuss recherchiert werden. Der Richterspruch taugt allerdings nicht als Beleg für Theorien, rassistische Polizisten hätten Jalloh gezielt ermordet. Aber hoffentlich ist nun doch zu klären, warum ein Beamter erschreckend gleichgültig Jalloh sterben ließ.

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